Werkstattkarte
Um ein Fahrzeug mit einem digitalen Kontrollgerät ausstatten zu dürfen, benötigen Werkstätten eine sog. Werkstattkarte. Diese berechtigt zum Einbau, zur Prüfung, Reparatur und Einstellung des digitalen Kontrollgerätes. Jeder berechtigte Techniker benötigt eine eigene Karte. Die Werkstattkarte ist 5 Jahre gültig.
Erforderliche Unterlagen:
(die Antragstellung muss persönlich erfolgen)
(die Antragstellung muss persönlich erfolgen)
- Personalausweis Antragsteller, Inhaber oder Vertretungsberechtigter
- Gewerbeanmeldung
- Personalausweis Techniker
- aktuelle Anerkennung der Werkstatt nach § 57b Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
- Schulungsnachweis des Technikers (bei Erstausstellung und danach alle 2 Jahre)
- Nachweis über das bestehende Arbeitsverhältnis des Technikers oder Kopie des Arbeitsvertrages
Gebühr
45,00 Euro
Zuständig
Ertz, Heike
Erteilung von Fahrerlaubnissen / Fahrerkarten
Zuständig für die Buchstaben A - M
Tel.: 06592 933 - 322
Weitere Informationen und Kontaktformular Ertz, HeikeRobertz, Anne
Erteilung von Fahrerlaubnissen / Fahrerkarten
Zuständig für die Buchstaben N - Z
Tel.: 06592 933 - 211
Weitere Informationen und Kontaktformular Robertz, Anne