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Außerbetriebsetzung

Bitte bringen Sie mit:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Kennzeichenschilder
  • ggf. Verwertungsnachweis
  • Nachweis über die Verfügungsberechtigung (Zulassungsbescheinigung Teil II oder Ausweis und ggfls. Vollmacht)

Die Außerbetriebsetzung setzt das bisherige Kennzeichen sofort wieder frei. Es besteht allerdings die Möglichkeit, dieses Kennzeichen für eine spätere Wiederinbetriebnahme (gleiches Fahrzeug für denselben Halter) oder auf den Halter für maximal 1 Jahr zu reservieren. Diese Reservierung kostet 2,60 €.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Wiederzuteilung des Kennzeichens.

Dokumente:

Zuständig