Ersatzfahrzeugbrief
Bei Verlust einer Zulassungsbescheinigung II ist i.d.R. eine eidesstattliche Versicherung abzugeben.
Verpflichtet zur Abgabe ist der Halter oder Eigentümer persönlich.
Bitte bringen Sie mit:
- Personalausweis oder Reisepass
- gültige Hauptuntersuchung
ACHTUNG EIN NEUER FAHRZEUGBRIEF KANN ERST NACH CA. 3 WOCHEN AUSGESTELLT WERDEN.
Zuständig
KFZ-Zulassungsstelle
Weitere Informationen und Kontaktformular KFZ-Zulassungsstelle