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Ersatzfahrzeugschein

 Bitte bringen Sie mit:

  • Fahrzeugbrief, wenn noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wurde
  • gültige Hauptuntersuchung
  • gültiger Personalausweis, Reisepass oder ausländische Ausweisdokumente

Bei Verlust einer Zulassungsbescheinigung I ist i.d.R. eine eidesstattliche Versicherung abzugeben.
Verpflichtet zur Abgabe ist der Halter oder Eigentümer persönlich.

Bei Unbrauchbarkeit des Fahrzeugscheines bringen Sie bitte mit:

  • bisheriger Fahrzeugschein
  • gültige Hauptuntersuchung

Zuständig