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Historisches Kennzeichen

Bitte bringen Sie mit:

  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief), wenn die Erkennungsnummer geändert wird
  • Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
  • Kennzeichenschilder
  • ggfls. Elektronische Versicherungsbestätigung (EVB)
  • Oldtimergutachten gem. § 23 StVZO
  • ggfls. Vollmacht mit Einverständniserklärung, dass an den Bevollmächtigten Auskünfte in steuerrechtliche und gebührenrechtlichen Angelegenheiten gegeben werden dürfen (Das Formular finden Sie am Ende)

Beachten Sie bitte, dass Kennzeichenschilder max. 8 Stellen inkl. Kreiskennung und „H“ umfassen dürfen.

Bsp: DAU-XX12 oder DAU-X123 kann für ein H-Kennzeichen verwendet werden. DAU-XX123 oder DAU-X1234 können nicht verwendet werden, da die Erkennungsnummer zu lang ist.

 Dokmente:

 

 

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