Historisches Kennzeichen
Bitte bringen Sie mit:
- Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief), wenn die Erkennungsnummer geändert wird
- Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
- Kennzeichenschilder
- ggfls. Elektronische Versicherungsbestätigung (EVB)
- Oldtimergutachten gem. § 23 StVZO
- ggfls. Vollmacht mit Einverständniserklärung, dass an den Bevollmächtigten Auskünfte in steuerrechtliche und gebührenrechtlichen Angelegenheiten gegeben werden dürfen (Das Formular finden Sie am Ende)
Beachten Sie bitte, dass Kennzeichenschilder max. 8 Stellen inkl. Kreiskennung und „H“ umfassen dürfen.
Bsp: DAU-XX12 oder DAU-X123 kann für ein H-Kennzeichen verwendet werden. DAU-XX123 oder DAU-X1234 können nicht verwendet werden, da die Erkennungsnummer zu lang ist.
Dokmente:
Zuständig
KFZ-Zulassungsstelle
Weitere Informationen und Kontaktformular KFZ-Zulassungsstelle