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Fahrzeugveräußerung

Wenn Sie Ihr noch zugelassenes Fahrzeug verkauft haben sind Sie verpflichtet, der Zulassungsbehörde den Verkauf mitzuteilen. Dies kann durch Vorlage einer speziellen Veräußerungsanzeige (siehe Dokumente) oder des Kaufvertrages erfolgen.

Die Unterschrift des Erwerbers auf dem Dokument ist erforderlich. Je mehr Informationen Sie uns zusätzlich liefern, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass wir den Käufer finden. Sinnvoll ist es immer, die Personaldaten des Käufers selbst aus dessen Personalausweis abzuschreiben. Es gibt Betrüger, die unter falschem Namen Fahrzeuge kaufen. Sollte der Käufer keinen Ausweis vorzeigen können ("Ich habe den Ausweis gerade nicht dabei; ich kann aber gerne noch einmal kommen.“ – "Ich zahle jetzt gleich und nehme das Fahrzeug mit" o.ä.) ist höchste Vorsicht geboten. Besonders häufig treten Betrugsfälle bei Fahrzeugen im Billigpreissegment auf. Die in vielen Kaufverträgen geschlossene Vereinbarung zur Abmeldung des Fahrzeuges binnen 3 Tagen hilft nichts, wenn der Erwerber nicht zu finden ist. Außerdem können Sie den Käufer lediglich auf privatrechtlichem Weg verklagen.

Melden Sie den Verkauf immer erst dann Ihrer Kfz-Versicherung, wenn Sie uns die Veräußerung bereits mitgeteilt haben und diese wirklich hier registriert ist. Durch die Mitteilung an die Versicherung wird nämlich der Versicherungsschutz durch Mitteilung Ihrer Versicherung an die Zulassungsbehörde widerrufen. Der Betrieb des Fahrzeuges wird dem Erwerber dann untersagt und soweit möglich auch zwangsweise durchgesetzt. Hierdurch entstehen Kosten.

Sie können zusätzlich auch selbst tätig werden:

Versuchen Sie, mit dem Käufer Kontakt aufzunehmen. Fragen Sie nach, warum die Ab- bzw. Ummeldung noch nicht erfolgt ist. Fragen Sie notfalls mehrfach nach, um zu erreichen, dass dieser das

Fahrzeug an- bzw. ummeldet. Versuchen Sie, dass der Käufer Ihnen den Fahrzeugbrief, den Fahrzeugschein sowie die Kennzeichen wieder aushändigt und Sie das Fahrzeug dann abmelden können. Nach der Abmeldung können Sie dann den Fahrzeugbrief und den Fahrzeugschein an den Käufer zurückgeben. Erfahrungsgemäß erreichen Sie die gewünschte Person in ihrer Wohnung am besten spät abends oder ganz früh morgens. Versuchen Sie bitte nicht mit Gewalt vorzugehen und evtl. Kennzeichenschilder vom Fahrzeug zu entwenden. Sie machen sich ggfls. strafbar.

Der beste Schutz ist die Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges vor Übergabe an den Fahrzeugkäufer. Hierzu benötigen Sie den Fahrzeugbrief, den Fahrzeugschein und die Kennzeichen des Fahrzeuges. Die Gebühr für beträgt zur Zeit 7,80 €.

Dokumente:

Zuständig

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