Kennzeichen
Die Größe und Ausgestaltung von Fahrzeugkennzeichen richtet sich nach der Fahrzeugzulassungsverordnung.
Kennzeichen müssen den geltenden Normen entsprechen, die auf der Internetseite des Justizministeriums nachzulesen sind:
- § 8 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__8.html - Fahrzeugzulassungsverordnung - Anlage 4
http://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/anlage_4.html
Besonders kleine Kennzeichenkombinationen oder besondere Kennzeichenformate bedürfen der Einzelfallentscheidung der Zulassungsbehörde. Welches Kennzeichen erlaubt ist und welches nicht, erfahren Sie im Rahmen der Zulassung Ihres Fahrzeuges.
Bei der Wiederverwendung gebrauchter Fahrzeugkennzeichen gelten folgende Regeln:
- War ein Kennzeichen bereits ein Wunschkennzeichen, ist auch bei der Wiederverwendung die Wunschkennzeichen-Gebühr zu zahlen.
- Serienkennzeichen können ohne zusätzliche Gebühr wieder genutzt werden
- Die Kennzeichen müssen sauber und unbeschädigt sein. Insbesondere der Bereich, auf dem die neuen Siegel angebracht werden sollen muss eine einwandfreie und ebene Oberfläche haben. Rückstände alter Siegel und Plaketten müssen vom Fahrzeughalter mit einem geeigneten Reinigungsmittel vor der Wiederverwendung der Kennzeichen entfernt werden.
Zuständig
Stolz, Jan
Kfz-Zulassung
Tel.: 06592 933 - 360
Weitere Informationen und Kontaktformular Stolz, JanZender, Waltraud
Leitung Kfz-Zulassung
Tel.: 06592 933 - 351
Weitere Informationen und Kontaktformular Zender, WaltraudVoswinkel, Tanja
Kfz-Zulassung
Tel.: 06592 933 - 214
Weitere Informationen und Kontaktformular Voswinkel, TanjaBrachtendorf, Nina
Rechnungsstelle, Versicherungsamt, Landesblinden-
u. -pflegegeld, Krankenhilfe, Seniorenbeirat
Tel.: 06592 933 - 358
Weitere Informationen und Kontaktformular Brachtendorf, NinaSchäfer, Nina
Kfz-Zulassung
Tel.: 06592 933 - 339
Weitere Informationen und Kontaktformular Schäfer, NinaKaiser, Julia
Kfz-Zulassung
Tel.: 06592 933 - 214
Weitere Informationen und Kontaktformular Kaiser, Julia