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Kurzzeitkennzeichen

Ein Kurzzeitkennzeichen ist für Prüfungs-, Überführungs- oder Probefahrten gedacht.

Ab dem 1. April 2015 werden Kurzzeitkennzeichen zugeteilt, wenn

  • das Fahrzeug den Zulassungsbehörden bekannt ist,
  • eine gültige Hauptuntersuchung (HU)/Sicherheitsprüfung (SP) nachgewiesen wird und
  • das Fahrzeug im Fahrzeugschein konkret bezeichnet wird.

Ausführlichere Informationen zum Kurzzeitkennzeichen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Berlin.

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch den Beitrag "Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen".

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