Kurzzeitkennzeichen
Ein Kurzzeitkennzeichen ist für Prüfungs-, Überführungs- oder Probefahrten gedacht.
Ab dem 1. April 2015 werden Kurzzeitkennzeichen zugeteilt, wenn
- das Fahrzeug den Zulassungsbehörden bekannt ist,
- eine gültige Hauptuntersuchung (HU)/Sicherheitsprüfung (SP) nachgewiesen wird und
- das Fahrzeug im Fahrzeugschein konkret bezeichnet wird.
Ausführlichere Informationen zum Kurzzeitkennzeichen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Berlin.
Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch den Beitrag "Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen".
Link:
Zuständig
Stolz, Jan
Kfz-Zulassung
Tel.: 06592 933 - 360
Weitere Informationen und Kontaktformular Stolz, JanZender, Waltraud
Leitung Kfz-Zulassung
Tel.: 06592 933 - 351
Weitere Informationen und Kontaktformular Zender, WaltraudVoswinkel, Tanja
Kfz-Zulassung
Tel.: 06592 933 - 214
Weitere Informationen und Kontaktformular Voswinkel, TanjaBrachtendorf, Nina
Rechnungsstelle, Versicherungsamt, Landesblinden-
u. -pflegegeld, Krankenhilfe, Seniorenbeirat
Tel.: 06592 933 - 358
Weitere Informationen und Kontaktformular Brachtendorf, NinaSchäfer, Nina
Kfz-Zulassung
Tel.: 06592 933 - 339
Weitere Informationen und Kontaktformular Schäfer, NinaKaiser, Julia
Kfz-Zulassung
Tel.: 06592 933 - 214
Weitere Informationen und Kontaktformular Kaiser, Julia