Rotes Oldtimerkennzeichen
Fahrten zur Teilnahme an Veranstaltungen für Oldtimer gemäß § 17 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Für die Beantragung eines roten Oldtimerkennzeichens werden von Ihnen folgende Unterlagen benötigt:
- gültiger Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung (Hauptwohnsitz)
- schriftlicher Antrag
- ggf. Fahrzeugbriefe / Zulassungsbescheinigungen Teil II
- Gutachten für die Einstufung des Fahrzeuges als Oldtimer gemäß § 23 StVZO
- Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen
- Führungszeugnis (ist von Ihnen bei Ihrer Verbandsgemeindeverwaltung zu beantragen)
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister (wird von der Zulassungsbehörde beantragt)
- ausgefüllte Einzugsermächtigung für die Abbuchung der Kfz-Steuer (SEPA-Mandat)
Voraussetzungen für die Zuteilung eines roten Kennzeichens:
Gemäß § 2 Punkt 22 FZV sind Oldtimer Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Gemäß § 23 StVZO ist ein Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeuges als Oldtimer erforderlich.
Es dürfen nur folgende Fahrten durchgeführt werden:
- Fahrten zur Teilnahme an Veranstaltungen für Oldtimer
- Probe- und Überführungsfahrten
- Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung.
Die Durchführung anderer Fahrten haben den Entzug der Genehmigung über die Zuteilung des roten Kennzeichens zur Folge.
Dokumente:
Zuständig
KFZ-Zulassungsstelle
Weitere Informationen und Kontaktformular KFZ-Zulassungsstelle