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Neuzulassung

Das Fahrzeug kommt als fabrikneues Fahrzeug erstmals in Verkehr und Sie möchten es auf Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis zulassen.

Bitte bringen Sie mit:

  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
  • Nachweis der Typengenehmigung durch EG-Übereinstimmungsbescheinigung / CoC-Papier bzw. ein Datenblatt des Herstellers).Unter bestimmten, eng gefassten Vorraussetzungen kann an die Stelle der Herstellerbescheinigung ein Einzelgutachten gem. § 21 StVZO oder § 13 EG-FGV treten.
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (EVB)
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung über den Hauptwohnsitz im Landkreis
  • bei Erledigung durch Dritte auch deren Ausweis sowie eine schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters (auch bei Ehegatten oder Eltern)
  • Nachweis über eine bestehende Bankverbindung
  • ggfls. Vollmacht mit Einverständniserklärung, dass an den Bevollmächtigten Auskünfte in steuerrechtliche und gebührenrechtlichen Angelegenheiten gegeben werden dürfen

zusätzlich
bei Firmen:

  • Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung

bei Vereinen:

  • Vereinsregisterauszug

bei Minderjährigen:

  • Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Ausweis (ggf. Sorgerechtsurteil/Sterbeurkunde)

 Dokumente:

 

Zuständig

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