Neuzulassung
Das Fahrzeug kommt als fabrikneues Fahrzeug erstmals in Verkehr und Sie möchten es auf Ihren Hauptwohnsitz im Landkreis zulassen.
Bitte bringen Sie mit:
- Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
- Nachweis der Typengenehmigung durch EG-Übereinstimmungsbescheinigung / CoC-Papier bzw. ein Datenblatt des Herstellers).Unter bestimmten, eng gefassten Vorraussetzungen kann an die Stelle der Herstellerbescheinigung ein Einzelgutachten gem. § 21 StVZO oder § 13 EG-FGV treten.
- Elektronische Versicherungsbestätigung (EVB)
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung über den Hauptwohnsitz im Landkreis
- bei Erledigung durch Dritte auch deren Ausweis sowie eine schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters (auch bei Ehegatten oder Eltern)
- Nachweis über eine bestehende Bankverbindung
- ggfls. Vollmacht mit Einverständniserklärung, dass an den Bevollmächtigten Auskünfte in steuerrechtliche und gebührenrechtlichen Angelegenheiten gegeben werden dürfen
zusätzlich
bei Firmen:
- Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung
bei Vereinen:
- Vereinsregisterauszug
bei Minderjährigen:
- Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Ausweis (ggf. Sorgerechtsurteil/Sterbeurkunde)
Dokumente:
- Einzugsermächtiung Steuer "SEPA-Mandat"
- Vollmacht Kraftfahrzeugzulassung
- Vollmacht zur Zulassung eines KFZ für Minderjährige
Zuständig
KFZ-Zulassungsstelle
Weitere Informationen und Kontaktformular KFZ-Zulassungsstelle