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Online-Abmeldungen

Ab dem 01.01.2015: Neu- bzw. wiederzugelassene Fahrzeuge können online abgemeldet werden

Ein Besuch in der Behörde ist damit nicht mehr erforderlich.

Für eine Online-Außerbetriebsetzung benötigen Sie Folgendes:

  • Ein nach dem 01.01.2015 zugelassenes Fahrzeug
  • Kennzeichenschild(er) mit Plakette(n) und zugehörigem/zugehörigen Sicherheitscode(s)
  • Zulassungsbescheinung Teil 1 mit Sicherheitscode
  • Für die Online-Außerbetriebsetzung ist der Besitz eines Personalausweises (PA) oder elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) mit Aktivierung der Online-Ausweisfunktion nicht erforderlich
  • Sie müssen keine Dokumente im Portal hochladen!

Hier gelangen Sie zu der Online-Außerbetriebsetzung und weiteren Online-Dienstleistungen der KFZ-Zulassung

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