Online-Abmeldungen
Ab dem 01.01.2015: Neu- bzw. wiederzugelassene Fahrzeuge können online abgemeldet werden
Ein Besuch in der Behörde ist damit nicht mehr erforderlich.
Für eine Online-Außerbetriebsetzung benötigen Sie Folgendes:
- Ein nach dem 01.01.2015 zugelassenes Fahrzeug
- Kennzeichenschild(er) mit Plakette(n) und zugehörigem/zugehörigen Sicherheitscode(s)
- Zulassungsbescheinung Teil 1 mit Sicherheitscode
- Für die Online-Außerbetriebsetzung ist der Besitz eines Personalausweises (PA) oder elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) mit Aktivierung der Online-Ausweisfunktion nicht erforderlich
- Sie müssen keine Dokumente im Portal hochladen!
Ihr Fahrzeug können Sie hier Online abmelden