Online-Abmeldungen
Ab dem 01.01.2015 neu- bzw. wiederzugelassene Fahrzeuge können Online abgemeldet werden.
Ein Besuch in der Behörde ist damit nicht mehr erforderlich.
Und so funktioniert die "Online-Ausserbetriebsetzung" des Fahrzeugs:
- Fahrzeuge, die ab dem 01.01.2015 neu- bzw. wiederzugelassen werden, haben neue Stempelplaketten und eine Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode,
- Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen (darunter wird Sicherheitscode sichtbar),
- Abdeckung der Siegelplakette(n) des/der Kennzeichen(s) abziehen (darunter wird jeweils ein Sicherheitscode sichtbar),
- Sicherheitscode abschreiben oder als QR-Code einscannen,
- Online-Identifizierung mittels neuen Personalausweis (nPA)
- Eingabe des Fahrzeugskennzeichens und Eingabe der/des Sicherheitscode(s),
- Bezahlung der Gebühr,
- das Fahrzeug wird nach Übermittlung der Daten an die Zulassungsbehörde mit dem Datum der Bearbeitung in der Zulassungsbehörde abgemeldet,
- die Zustellung des Bescheides über die Ausserbetriebsetzung erfolgt per Post oder De-Mail.
Ihr Fahrzeug können Sie hier Online abmelden