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SEPA-Mandat

Folgendes ist unbedingt zu beachten:

  • Bei jeder Zulassung ist ein SEPA-Mandat vorzulegen.
  • Werden mehrere Fahrzeuge gleichzeitig zugelassen, so ist für jedes Fahrzeug ein eigenes SEPA-Mandat vorzulegen.
  • Das SEPA-Mandat muss vom Kontoinhaber und vom Fahrzeughalter abgezeichnet werden. Sind Kontoinhaber und Fahrzeughalter unterschiedliche Personen, so sind auch zwei verschiedene Zeichnungen erforderlich.
  • Die Zeichnung des Kontoinhabers kann nur von diesem selbst oder dem Kontobevollmächtigten vorgenommen werden. Eine Kontovollmacht muss schriftlich nachgewiesen werden.
  • Die Übermittlung des SEPA-Mandates per Telefax an Faxnummer 06592/933-6333 oder des eingescannten SEPA-Mandates per E-Mail an die Mail-Adresse KFZ-Zulassung ist gestattet.
  • Die Bankverbindung ist grundsätzlich nachzuweisen. Der Nachweis kann durch Vorlage einer EC-Karte, eines Kontoauszuges oder einer Bankbescheinigung erfolgen.
  • Rechtsfolge eines nicht vorgelegten oder fehlerhaften SEPA-Mandates ist, dass die Zulassung des Fahrzeuges verweigert werden muss.

Dokumente:

Zuständig

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