Umkennzeichnung bei Diebstahl oder Verlust von Kennzeichen
Bitte bringen Sie mit:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- ggf. noch vorhandenes Kennzeichen
- Bericht über die Hauptuntersuchung wenn vorhanden, die Diebstahlsanzeige der Polizei
Falls keine Diebstahlsanzeige bei der Polizei abgegeben wurde, ist hier die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung durch den Halter oder den Eigentümer persönlich erforderlich.