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Umkennzeichnung bei Diebstahl oder Verlust von Kennzeichen

Bitte bringen Sie mit:

    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • ggf. noch vorhandenes Kennzeichen
    • Bericht über die Hauptuntersuchung
    • wenn vorhanden, die Diebstahlsanzeige der Polizei


Falls keine Diebstahlsanzeige bei der Polizei abgegeben wurde, ist hier die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung durch den Halter oder den Eigentümer persönlich erforderlich.







Zuständig

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