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Umschreibung eines Kfz aus einem anderen Zulassungsbezirks - ohne Halterwechsel

Sie haben Ihren Hauptwohnsitz von einem anderen Zulassungsbezirk in den Landkreis Vulkaneifel verlegt. Sie haben die Wahl, das alte Kennzeichen zu behalten oder sich ein Vulkaneifel-Kennzeichen zuteilen zu lassen.


Bitte bringen Sie mit:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (EVB)
  • Bericht über eine gültige Hauptuntersuchung
  • gültige Hauptuntersuchung
  • bisherige Kennzeichenschilder, falls das Fahrzeug noch zugelassen ist
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung / ausländische Personalpapiere mit Meldebescheinigung
  • bei Erledigung durch Dritte auch deren Ausweis sowie eine schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters (auch bei Ehegatten oder Eltern)
  • Nachweis über eine bestehende Bankverbindung (Kontoauszug, EC-Karte, Bankbestätigung o.ä.)
  • ggfls. Vollmacht mit Einverständniserklärung, dass an den Bevollmächtigten Auskünfte in steuerrechtlichen und gebührenrechtlichen Angelegenheiten gegeben werden dürfen

zusätzlich

bei Firmen:

  • Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung

bei Vereinen:

  • Vereinsregisterauszug und Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand)

bei Minderjährigen:

  • Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Ausweis (ggf. Sorgerechtsurteil/Sterbeurkunde)

 

Wenn Sie das alte Kennzeichen behalten möchten:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Bericht über eine gültige Hauptuntersuchung
  • gültige Hauptuntersuchung
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung / ausländische Personalpapiere mit Meldebescheinigung
  • bei Erledigung durch Dritte auch deren Ausweis sowie eine schriftliche Vollmacht des Fahrzeughalters (auch bei Ehegatten oder Eltern)
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer in Form eines SEPA-Mandates
  • Nachweis über eine bestehende Bankverbindung (Kontoauszug, EC-Karte, Bankbestätigung o.ä.)
  • ggfls. Vollmacht mit Einverständniserklärung, dass an den Bevollmächtigten Auskünfte in steuerrechtlichen und gebührenrechtlichen Angelegenheiten gegeben werden dürfen

Eine elektronische Versicherungsbestätigung (EVB) ist nicht zwingend vorgeschrieben. Allerdings kann ohne EVB die Umschreibung nur vorgenommen werden, wenn ein Zugriff auf das Zentrale Fahrzeugregister in Flensburg möglich ist. Aus vielerlei Gründen ist dies nicht immer möglich.
Ein SEPA-Mandat muss auch dann abgegeben werden, wenn bereits früher eine Einzugsermächtigung erteilt wurde.

Wichtig!
Sofern für das Fahrzeug bereits Zulassungsbescheinigungen (nach dem 01.10.2005 ausgestellt) existieren, ist die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II nicht notwendig.
Sollten noch alte Dokumente (Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) für das Fahrzeug bestehen, kann auf die Vorlage des Fahrzeugbriefes bei der Zulassungsbehörde nicht verzichtet werden, da dieser in eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II umgetauscht werden muss. Die Vorlage der Kennzeichenschilder ist in diesem Fall nicht erforderlich.

 

Dokumente:

 

Die Umschreibung ist auch online möglich. Ein persönliches Erscheinen bei der Zulassungsstelle ist somit nicht notwendig! Ihr Fahrzeug können Sie hier online ummelden.



 

Zuständig

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