Wiederinbetriebnahme eines Kfz nach Außerbetriebsetzung
Bitte bringen Sie mit:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) (oder ggfls. Abmeldescheinigung)
- Elektronische Versicherungsbestätigung (EVB)
- Kennzeichen, falls noch vorhanden
- Bericht über eine gültige Hauptuntersuchung
- Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer in Form eines SEPA-Mandates
- Nachweis über eine bestehende Bankverbindung
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- ggf. Vollmacht mit Einverständniserklärung, dass an den Bevollmächtigten Auskünfte in steuerrechtliche und gebührenrechtlichen Angelegenheiten gegeben werden dürfen (Das Formular finden Sie im Downloadbereich)
Beachten Sie bitte, dass zur Anbringung der Plaketten auf den Kennzeichenschildern Klebesiegel verwendet werden. Alte Kennzeichen, die noch Halteringe für Feststoffplaketten besitzen, können nicht gesiegelt werden.
Hier können Sie Ihr Fahrzeug Online wiederzulassen
Dokumente:
- Einzugsermächtigung Steuer "SEPA-Mandat"
- Vollmacht Kraftfahrzeugzulassung
- Vollmacht zur Zulassung eines KFZ für Minderjährige
Zuständig
KFZ-Zulassungsstelle
Weitere Informationen und Kontaktformular KFZ-Zulassungsstelle