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Wiederinbetriebnahme eines Kfz nach Außerbetriebsetzung

Bitte bringen Sie mit:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) (oder ggfls. Abmeldescheinigung)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (EVB)
  • Kennzeichen, falls noch vorhanden
  • Bericht über eine gültige Hauptuntersuchung
  • Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer in Form eines SEPA-Mandates
  • Nachweis über eine bestehende Bankverbindung
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • ggf. Vollmacht mit Einverständniserklärung, dass an den Bevollmächtigten Auskünfte in steuerrechtliche und gebührenrechtlichen Angelegenheiten gegeben werden dürfen (Das Formular finden Sie im Downloadbereich)

Beachten Sie bitte, dass zur Anbringung der Plaketten auf den Kennzeichenschildern Klebesiegel verwendet werden. Alte Kennzeichen, die noch Halteringe für Feststoffplaketten besitzen, können nicht gesiegelt werden.

Hier können Sie Ihr Fahrzeug Online wiederzulassen

Dokumente:

Zuständig

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