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Zulassung eines Neufahrzeuges aus dem Ausland

Erforderliche Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (EVB)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes (nicht erforderlich bei EU-Mitgliedstaaten)
  • Umsatzsteuererklärung (bei Fahrzeugen aus EU-Mitgliedstaaten)
  • Ausländische Kfz-Papiere bzw. Ursprungszeugnis
  • Übereinstimmungsbescheinigung. Bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung muss die Übereinstimmungsbescheinigung zwingend vorgelegt werden. Eine Untersuchung nach § 21 StVZO ist dann nicht erforderlich und wird auch nicht anerkannt. Falls eine Übereinstimmungsbescheinigung zu Recht nicht existiert, wird diese durch ein Gutachten nach § 13 EG-FGV ersetzt
  • Kaufvertrag bzw. Originalrechnung
  • ggfl. Vollmacht mit Einverständniserklärung, dass an den Bevollmächtigten Auskünfte in steuerrechtliche und gebührenrechtlichen Angelegenheiten gegeben werden dürfen
  • Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer in Form eines
    "SEPA-Mandates"
  • Nachweis über eine bestehende Bankverbindung
  • Bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister / Gewerberegister

Die Zulassung eines Kfz wird nur dann durchgeführt, wenn sowohl die Kraftfahrzeug-Steuer als auch die Zulassungsgebühren aus vergangenen Jahren ordnungsgemäß von dem/der Fahrzeughalter/in bezahlt sind.

Dokumente:

 

Zuständig

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