Zulassung eines Neufahrzeuges aus dem Ausland
Erforderliche Unterlagen:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Elektronische Versicherungsbestätigung (EVB)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes (nicht erforderlich bei EU-Mitgliedstaaten)
- Umsatzsteuererklärung (bei Fahrzeugen aus EU-Mitgliedstaaten)
- Ausländische Kfz-Papiere bzw. Ursprungszeugnis
- Übereinstimmungsbescheinigung. Bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung muss die Übereinstimmungsbescheinigung zwingend vorgelegt werden. Eine Untersuchung nach § 21 StVZO ist dann nicht erforderlich und wird auch nicht anerkannt. Falls eine Übereinstimmungsbescheinigung zu Recht nicht existiert, wird diese durch ein Gutachten nach § 13 EG-FGV ersetzt
- Kaufvertrag bzw. Originalrechnung
- ggfl. Vollmacht mit Einverständniserklärung, dass an den Bevollmächtigten Auskünfte in steuerrechtliche und gebührenrechtlichen Angelegenheiten gegeben werden dürfen
- Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer in Form eines
"SEPA-Mandates" - Nachweis über eine bestehende Bankverbindung
- Bei Firmen: Auszug aus dem Handelsregister / Gewerberegister
Die Zulassung eines Kfz wird nur dann durchgeführt, wenn sowohl die Kraftfahrzeug-Steuer als auch die Zulassungsgebühren aus vergangenen Jahren ordnungsgemäß von dem/der Fahrzeughalter/in bezahlt sind.
Dokumente:
- Einzugsermächtigung Steuer "SEPA-Mandat"
- Vollmacht Kraftfahrzeugzulassung
- Vollmacht zur Zulassung eines Kfz für Minderjährige
Zuständig
KFZ-Zulassungsstelle
Weitere Informationen und Kontaktformular KFZ-Zulassungsstelle