Zusatzschild für Fahrradträger oder Ladung
Wenn das hintere amtliche Kennzeichen durch einen Träger oder mitgeführte Ladung ganz oder teilweise verdeckt wird, muss ein drittes Kennzeichen am Fahrzeug angebracht werden. Dieses Zusatzschild muss nicht gestempelt und auch nicht mit einer Plakette über die nächste Hauptuntersuchung versehen werden.
Eine Vorsprache bei der Zulassungsbehörde ist nicht erforderlich. Gebühren fallen lediglich für den Kauf des Kennzeichens an.
Zuständig
KFZ-Zulassungsstelle
Weitere Informationen und Kontaktformular KFZ-Zulassungsstelle