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bauen und umwelt

Bauakteneinsicht

Als Eigentümer/in eines Grundstücks sind Sie berechtigt, die vorhandenen Bauakten bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel einzusehen. Bauakteneinsicht kann auch einem Bevollmächtigten gewährt werden. Dieser muss seine Berechtigung mit Personalausweis und einer schriftlichen Bevollmächtigung nachweisen.

Bauakten stehen in unseren Archiven erst ab dem Jahr 1960 zur Verfügung.
Um die gewünschten Bauakten umfassend bereitstellen zu können, bitten wir vorab um folgende Auskünfte:

  • Name des Bauherren
  • Baujahr des Objektes
  • Lage des Objektes (Gemarkung, Flur, Parzelle, Straße)
  • gegebenenfalls Bauscheinnummer

Die Bereitstellung der Bauakten zur Einsichtnahme und das Anfertigen von Kopien ist gebührenpflichtig. Es fällt eine Pauschalgebühr von mind. 50 € an. Der Aufwand für Kopien wird gesondert berechnet.
Wir bitten Sie, einen Termin zur Einsichtnahme zu vereinbaren.

Wir weisen darauf hin, dass Pläne und Zeichnungen im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 7, Abs. 2 Urheberrechtsgesetz (UrhG) persönliche, geistige Schöpfungen und somit urheberrechtlich geschützt sind. Die Veröffentlichung und Vervielfältigung dieser Unterlagen ohne Einwilligung des Urhebers verstößt gegen das Urheberrecht.

Zur Vervielfältigung der von Ihnen angeforderten Planunterlagen bitten wir Sie daher um Vorlage einer Einwilligung des Architekten / Planers.

Zuständig

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