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bauen und umwelt

Bauantrag

Der Bauantrag ist schriftlich, i. d. R. in dreifacher Ausfertigung (bei gewerblichen Vorhaben
in 4-facher Ausfertigung), über die Gemeinde oder Stadt an die Bauaufsichtsbehörde zu richten. Mit dem Bauantrag sind alle für die Beurteilung des Vorhabens und die Bearbeitung des Antrags erforderlichen Unterlagen (Bauunterlagen) einzureichen.

Bauantragsunterlagen

Die Bauantragsunterlagen müssen von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser erstellt und unterschrieben sein. Bauvorlageberechtigt sind Architekten, die aufgrund des Architektengesetzes diese Berufsbezeichnung führen und in die Architektenliste eingetragen sind, oder Ingenieure, die in einer von der Kammer der beratenden Ingenieure geführten Liste eingetragen sind. Es empfiehlt sich daher für den Bauherren dringend, sich die Planvorlageberechtigung des Architekten oder Ingenieurs nachweisen zu lassen.

Die Entwurfsverfasser sind für die Vollständigkeit und Brauchbarkeit ihrer Entwürfe verantwortlich. Sie haben dafür zu sorgen, dass die für die Ausführung des Vorhabens erforderli-chen Einzelzeichnungen, Einzelberechnungen und Anweisungen geliefert werden und dass diese den genehmigten Bauunterlagen sowie den baurechtlichen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen.

Dem Bauantrag müssen in der Regel folgende Unterlagen beigefügt werden:

  •  Bauantragsformular
  •  Baubeschreibung
  •  Betriebsbeschreibung
  •  Berechnung Nutz- / Wohnfläche
  •  Berechnung des umbauten Raumes
  •  Berechnung der Baukosten
  •  Nachweis der Grundflächenzahl (GRZ)
  •  Nachweis der Geschossflächenzahl (GFZ)
  •  Stellplatznachweis
  •  Abstandsflächennachweis
  •  aktueller amtlicher Lageplan (i. d. R. Maßstab 1 : 1000) mit Eintragung der vorhandenen Bebauung und des geplanten Gebäudes mit Grenzabständen
  •  Bauzeichnungen im Maßstab 1:100 (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
  •  statistischer Erhebungsborgen
  •  Bautechnische Nachweise (Statik, Wärme- und Schallschutz)


Die für den Bauantrag erforderlichen Formulare / Vordrucke finden Sie im Internet beim Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz unter https://fm.rlp.de/service/vordrucke

Den Statistischen Erhebungsbogen finden Sie im Internet beim Statistischen Landesamt unter www.statistik-bw.de/baut/servlet/LaenderServlet


Zuständig

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