Bauvoranfrage
Eine Bauvoranfrage ist in der Regel sinnvoll, wenn unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist oder um die Zulässigkeit einer Gebäudeumnutzung oder einer Gebäudeerweiterung zu prüfen.
Bei bestehenden Zweifeln über die Zulässigkeit eines Bauvorhabens können durch die Bauvoranfrage aufwendige Planungsarbeiten und hohe finanzielle Aufwendungen gespart werden.
Der Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheides ist schriftlich bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde in 4-facher Ausfertigung einzureichen mit folgenden Bauunterlagen:
- aktueller amtlicher Lageplan im Maßstab 1:1000
- Bauzeichnungen / Entwurfsskizzen
- Baubeschreibung des Vorhabens
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.
Der Bauvorbescheid gilt 4 Jahre, wenn er nicht kürzer befristet ist.
Eine positiv beschiedene Bauvoranfrage gibt noch kein Recht, mit den Bauarbeiten zu beginnen.
Es ist in jedem Falle noch ein vollständiger Bauantrag nach der Bauunterlagenprüfverordnung zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen.
Zuständig
Sachen, Klaus
Bauaufsicht,
Bauaufsichtsbezirke VG Gerolstein,
VG Kelberg, ehem. VG Hillesheim
Tel.: 06592 933 - 313
Weitere Informationen und Kontaktformular Sachen, KlausSicken, Alois
Bauaufsicht,
Bauaufsichtsbezirke VG Daun,
ehemalige VG Obere Kyll
Tel.: 06592 933 - 319
Weitere Informationen und Kontaktformular Sicken, Alois