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bauen und umwelt

Denkmalschutz

Der Denkmalschutz umfasst den Schutz, die Erhaltung und die Pflege von Kulturdenkmälern. Historische Gründe sind die zentrale Kategorie für alle Denkmäler. Sie begründen dann die Erhaltungspflicht, wenn das Bauwerk historische Ereignisse oder das Leben vergangener Epochen veranschaulicht oder wenn es sich um eines der wenigen noch erhaltenen Bauwerke einer Stilrichtung handelt.

Die Kreisverwaltung und die Stadtverwaltung kreisfreier Städte sind als Untere Denkmalschutzbehörde beauftragt, die Aufgaben des Denkmalschutzes in ihrem Gebiet wahrzunehmen.

Sie sind erster Ansprechpartner bei Angelegenheiten des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, z. B. insbesondere für:  

  • Unterschutzstellung von Kulturdenkmälern
  • bauliche Veränderungen an Kulturdenkmälern und in deren Umgebung
  • Hinweise auf Schäden von Kulturdenkmälern und archäologische Funde


Jede Bau-, Instandsetzungs-, Restaurierungs- oder Erhaltungsmaßnahme an einem anerkannten Baudenkmal ist förderungsfähig, wenn sie den üblichen Aufwand bei vergleichbaren, nicht denkmalwerten Objekten übersteigt.

Der Gesetzgeber stellt drei Fördermöglichkeiten zur Verfügung, die im Einzelfall nach Prüfung evtl. sogar parallel in Anspruch genommen werden können:

  • Steuervergünstigungen für Denkmaleigentümer
  • Zuschüsse für die Erhaltung u. Restaurierung von Originalbausubstanz im Rahmen der jeweiligen Haushaltsansätze
  • in Dorferneuerungsgemeinden auch Fördermittel aus der Dorferneuerung


Nicht zuschussfähig sind Aufwendungen, die rein nutzungsbedingt sind und in einem nicht denkmalschutzwürdigen Gebäude so oder vergleichbar auch anfallen würden.


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