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bauen und umwelt

Gewässer- und Bodenschutz


Bei der Unteren Wasserbehörde/Unteren Bodenschutzbehörde werden im Rahmen von Zulassungsverfahren umweltrelevante Entscheidungen getroffen; beispielsweise beim Gewässerausbau, bei der Gewässerunterhaltung, bei der Gewässerbenutzung (Brauchwasserbrunnen, Erdreichwärmesondenanlagen etc.), beim Rohstoffabbau (Lava- und Basaltabbau), bei der Erhaltung und Entwicklung von Heilquellen- und Wasserschutzgebieten.

Darüber hinaus erfolgt ein Mitwirken bei der Bauleitplanung, bei Baugenehmigungen und den Flurbereinigungsverfahren. Zuständig ist die Untere Wasserbehörde/Untere Bodenschutzbehörde bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel auch für die Überwachung der Lagerung wassergefährdender Stoffe; bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen erfolgt die Einleitung notwendiger Sofortmaßnahmen.


Außerdem werden Maßnahmen zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinien an Gewässern (Wiederherstellung der Durchgängigkeit, Verbesserung der Lebensräume für Fische und Kleinstlebewesen) betreut. Ebenso sind landwirtschaftliche Betriebe im Rahmen der Cross-Compliance-Regelungen auf die Einhaltung der Anforderung aus der Grundwasserrichtlinie sowie der Nitratrichtlinie zu überprüfen.

 

Zuständig