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Vereinfachte raumordnerische Prüfung gemäß § 16 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. § 18 Landesplanungsgesetz (LPLG) zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in der Gemarkung Nerdlen, Verbandsgemeinde Daun, Landkreis Vulkaneifel

Antrag auf Durchführung einer vereinfachten raumordnerischen Prüfung gemäß § 16 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V.
m. § 18 Landesplanungsgesetz (LPLG) zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in der Gemarkung Nerdlen,
Verbandsgemeinde Daun, Landkreis Vulkaneifel

1. Die Kreisverwaltung Vulkaneifel -Untere Landesplanungsbehörde- hat auf Antrag der WES 15. Projektgesellschaft GmbH & Co.
KG , 54343 Föhren, eine vereinfachte raumordnerische Prüfung nach § 16 ROG i. V. m. § 18 LPLG zur Errichtung einer Freiflächen-
Photovoltaikanlage in der Gemarkung Nerdlen auf drei Teilflächen - Teilfläche 1: Flur 1, Parzelle 2/8; Teilfläche 2: Flur 1, Parzelle 2/7,
Teilfläche 3: Flur 1, Parzelle 2/7, ca. 20 ha, Verbandsgemeinde Daun, Landkreis Vulkaneifel, eingeleitet.
Die WES 15. Projektgesellschaft GmbH & Co. KG plant die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf der den o.a.
Grundstücken in der Gemarkung Nerdlen. Damit verbunden ist die Notwendigkeit einer Fortschreibung des Flächennutzungsplanes
durch die Verbandsgemeinde Daun und die parallele Aufstellung eines Bebauungsplanes durch die Ortsgemeinde Nerdlen.

2. Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine raumbedeutsame Maßnahme für die es einer vereinfachten raumordnerischen Prüfung
nach § 16 ROG i. V. m. § 18 LPLG bedarf. Durch dieses Verfahren wird festgestellt, ob raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen
mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmen und wie raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen unter den
Gesichtspunkten der Raumordnung aufeinander abgestimmt werden können (Raumverträglichkeitsprüfung) und überprüft, ob das
Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmt. Die vereinfachte raumordnerische Prüfung des Vorhabens soll
sicherstellen, dass das Vorhaben verträglich und im Rahmen der städtebaulichen sowie raumordnerischen Zielvorgaben angemessen
realisiert wird.

3. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 15 Abs. 3 ROG i. V. m. § 17 Abs. 7 LPLG) können die der vereinfachten raumordnerischen
Prüfung zu Grunde liegenden Unterlagen in der Zeit vom 15.12.2023 bis 15.01.2024 bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, 54550 Daun,
Mainzer Straße 25, Büro 309, Ansprechpartner Herr Hein (06592-933-323) und auf der Internetseite der Kreisverwaltung Vulkaneifel
– www.vulkaneifel.de -Öffentliche Bekanntmachungen unter dem download-Link: https://www.vulkaneifel.de/downloads/VRP-Nerdlen.
zip eingesehen werden.

4. Stellungnahmen zur Planung können nach Ablauf der Auslegungsfrist bis zum 29.01.2024 in schriftlicher oder elektronischer Form
bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Herr Dieter Hein, (dieter.hein@vulkaneifel.de) abgegeben werden

5. Die Äußerungen der Öffentlichkeit werden mit in die Abwägung eingestellt und das Ergebnis der vereinfachten raumordnerischen
Prüfung wird öffentlich bekannt gemacht.

Daun, den 08.12.2023
Kreisverwaltung Vulkaneifel
Abteilung 6 Bauen
-Untere Landesplanungsbehörde-
Im Auftrag:
(Dieter Hein)

Zuständig

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