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Erneute öffentliche Bekanntmachung

Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit - Errichtung und Betrieb von zwei Windenergieanlagen in der Ortsgemeinde Retterath und einer Windenergieanlage in der Ortsgemeinde Kolverath, -Windpark Retterath-Kolverath- Verbandsgemeinde Kelberg

Die Kreisverwaltung Vulkaneifel als zuständige Genehmigungsbehörde macht gemäß § 10 (3) des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) in der derzeit geltenden Fassung in Verbindung mit §§ 8 ff. der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV), §§ 18 und 19 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) sowie aktuell davon abweichend bzw. ergänzend hierzu Regelungen des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19 -Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG), jeweils in der derzeit geltenden Fassung , hiermit Folgendes, zur Beseitigung von Bekanntmachungsfehlern in den öffentlichen Bekanntmachungen vom 03.12.2020, 30.06.2023 und 11.08.2023, erneut bekannt:

Die Fa. PROKON Regenerative Energien eG, Kirchhoffstraße 3, 25524 Itzehoe, beantragt die erstmalige Genehmigung zur Errichtung und den Betrieb von zwei Windkraftanlagen in der Gemarkung Retterath, Flur 13, Flurstück 691/225 und Flur 13, Flurstück 218/4, und einer Windenergieanlage in der Gemarkung Kolverath, Flur 5, Flurstück 5/1. Es ist beabsichtigt 2 Windenergieanlagen (WEA 3 und WEA 4) des Typs GE 5.5 -158, mit einer Nabenhöhe von 120,90 m, einem Rotordurchmesser von 158 m (Gesamthöhe 199,9 m) und einer Nennleistung von 5,5 MW, in der Gemarkung Retterath und eine Windenergieanlage (WEA 1 ) des Typs GE 5,5 – 158, mit einer Nabenhöhe von 120,90 m, Rotordurchmesser von 158 m (Gesamthöhe 199,9 m) mit einer Nennleistung von 5,5 MW in der Gemarkung Kolverath zu errichten und zu betreiben. Gegenstand des Genehmigungsverfahrens sind neben den Windenergieanlagen selbst die Fundamente, die Kranstellflächen sowie Montage- und Lagerflächen.

Die Inbetriebnahme der Anlage ist für den Mai 2025 vorgesehen.

Für das Vorhaben liegt eine Zielabweichungsentscheidung der SGD Nord, Koblenz, vom 17.12.2019 und ein Raumordnerischer Entscheid der Kreisverwaltung Vulkaneifel vom 17.01.2020 vor. Das Vorhaben bedarf einer Genehmigung nach §§ 4, 6 des Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und den §§ 1 und 2 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) in Verbindung mit Nr. 1.6.2, Verfahrensart V des Anhangs 1 zur 4. BImSchV.

Die Antragstellerin hat nach § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Die Kreisverwaltung Vulkaneifel hält das Entfallen einer Vorprüfung für zweckmäßig. Für das Vorhaben besteht daher eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, sodass gemäß § 2 Abs.1 Nr. 1 c der 4. BImSchV im förmlichen Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 10 BImSchG zu entscheiden ist. Ein entsprechender Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht) und die den Antragsunterlagen beigefügten weiteren umweltrelevanten Unterlagen (u.a. Fachbeitrag Naturschutz, Landschaftsbildanalyse, FFH-Verträglichkeitsprüfung, artenschutzrechtliche Prüfung, faunistische Untersuchungen) wurden vorgelegt.

Für das Verfahren und die Entscheidung über die Erteilung einer Genehmigung gemäß dem oben genannten Antrag ist nach § 1 Abs. 1 der Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes (ImSchZuVO) in der derzeit geltenden Fassung die Kreisverwaltung Vulkaneifel als Untere Immissionsschutzbehörde zuständig. Für die genannten Rechtsgrundlagen ist der Wortlaut der jeweils geltenden Fassung maßgeblich.

Das geplante Vorhaben sowie der Antrag der Fa. PROKON Regenerative Energien eG werden hiermit gemäß §§ 8 ff. der 9. BImSchV i. V. m. § 10 BImSchG öffentlich bekanntgemacht.

Nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 der 9. BImSchV muss die Bekanntmachung auch die Bezeichnung der für das Vorhaben entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen, die der Genehmigungsbehörde zum Zeitpunkt des Beginns des Beteiligungsverfahrens vorliegen, enthalten. Die Antragsunterlagen umfassen insbesondere folgende entscheidungserheblichen Unterlagen über die Auswirkungen des Vorhabens:

Antragsunterlagen unterteilt nach Kapiteln:

Ordner 1

1.-Anträge

Formular 1.1 und 1.2

2.-Verzeichnis beigefügter Unterlagen

2.1 Formular 2

2.2 Inhaltsverzeichnis

3. Kurzbeschreibung

4. Standort und Umgebung der Anlage

4.1 Auflistung der Flurstücke mit/ohne Grundstückseigentümer

4.2. Koordinaten: UTM-Koordinaten und Geographische Koordinaten

4.3 Höhenangaben

4.4 Topographische Übersichtskarte

4.5 Lageplan „Gesamtes Eignungsgebiet“

4.6 Detailzeichnungen WEA-Standorte 1-3

4.7 Berechnung Abstandsflächen

4.8 Lageplan Abstände WEA

5.-Anlagen- und Betriebsbeschreibung

5.1 Formular 3

5.2 Technische Beschreibung und Daten

5.3 Übersichtszeichnung

5.4 Zeichnung Maschinenhaus

5.5 Funktionsprinzip

5.6 Funktionsweise des Servicelifts für GE-Windenergieanalgen

5.7 Spezifikation für Zuwegungen und Kranstellflächen

5.8 Zuwegung

5.9 Baustellen- & Transportstudie

5.10 Detailpläne Zufahrten

6 -Stoffe, Stoffmengen, Stoffdaten

6.1 Formular 4

6.2 Betriebs- und Schmierstoffliste

6.3 Sicherheitsdatenblätter

7 Schutz vor Lärm, Erschütterungen und sonstigen Immissionen

7.1 Formular 7

7.2 Merkblätter Anlage A und B

7.3 Schallimmissionsprognose-Rev.3

7.4 Schallleistung Normalbetrieb und Schallreduzierter Betrieb gemäß FGW

7.5 Schattenwurfprognose-Rev2

7.6 Kurzinfo Schattenwurfmodul

7.7 Vermeidung Schattenwurf

Ordner 2

8. Abfallvermeidung und-entsorgung

8.1 Formular 9.1 und 9.2

8.2 Vermeidung, Verwertung oder Entsorgung von Abfällen

9. Arbeitsschutz

9.1 Formular 10.1, 10.2 und 10.3

9.2 Sicherheitskonzept: Arbeitssicherheit bei der Errichtung

9.3 Sicherheitskonzept: Beschreibung Sicherheitssysteme

9.4 Sicherheitshandbuch

9.5 Fluchtrouten

10 Anlagensicherheit

10.1 Eisdetektion

10.1.1 Eisdetektion GE

10.1.2 Eisdetektionssystem-Weidmüller BLADEcontrol

10.1.3 Gutachten TÜV Nord

10.1.4 Gutachten DNV GL

10.1.5 Labkotec Eissensor LID-3300IP

10.2 Blitzschutzsystem

10.3 Sicherheitskonzept_ Beschreibung der Sicherheitssysteme

10.4 Konfiguration von Flughindernisbefeuerungs-Systemen und Tageskennzeichnung

10.5 Antrag zur Anbringung eines Logos auf dem Maschinenhaus

10.6 Skizze PROKON-Logo auf Maschinenhaus

11. Brandschutz

11.1 Formular 11.1 und 11.2

11.2 Schutzorientiertes Brandschutzkonzept

11.3 Stellungnahme zur Feuermelde- und Löscheinrichtung in der Rotornabe

12 Unterlagen für Naturschutz

12.1 Formular 12.1

12.2 Fachbeitrag Artenschutz

12.3 Fachbeitrag Naturschutz

12.4 FFH-Vorprüfungen

12.5 Landschaftsbildbewertung und Visualisierung

12.6 Avifauna

12.6.1 Brutvögel 2018

12.6.2 Nacherfassungen 2019

12.6.3 Nacherfassungen 2021

12.6.4 Zugvogelkartierung 2018

12.6.5 Habitatpotentialanalyse Rotmilan 2022

12.7 Fledermäuse

12.7.1.Ergebnisbericht zur fledermauskundlichen Untersuchung 2021

12.7.2 Managementkonzept Ausgleichsmaßnahmen zur Tiergruppe Fledermäuse

12.8 Artenschutz Fachbeitrag Haselmaus

12.9 Rodungsbilanz

Ordner 3

13. Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

13.1 Verwendete wassergefährdende Stoffe

14 Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsprüfung

14.1 Formular 12.2

14.2 UVP-Bericht

15. Bauantrag, Bauvorlagen

15.1 Antrag auf Baugenehmigung

15.2 Bauvorlagenberechtigung

15.3 Herstellungs-Rohbaukosten

15.4 Typenprüfung

15.4.1 Prüfbericht zur Typenprüfung: Fundament Flachgründung mit Auftrieb

15.4.2. Prüfbericht zur Typenprüfung: Stahlrohrturm

15.4.3 Prüfbescheid zur Typenprüfung: Stahlrohrturm und Fundamente

15.5 Schalplan 4.8-5,5-158-120.9 NH mit Auftrieb

15.6 Bodengrundgutachten

15.7 Turbulenzgutachten

16. Maßnahmen nach Betriebseinstellung

16.1 Rückbaukosten & Maßnahmen bei Betriebseinstellung

16.2 Verpflichtungserklärung ‚Rückbau

17. Auszug aus dem Genossenschaftsregister

Anlagen

I. Ansprechperson

II. Kostenübernahmeerklärung

Zum Zeitpunkt der erneuten Offenlage vorliegende Stellungnahmen aus dem Verfahren:

  • Stellungnahme der SGD Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht vom 31.10.2023 zu den Eingaben betreffend das Genehmigungsverfahren 3 WKA Retterath/Kolverath
  • Stellungnahme der SGD Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht, Trier, vom 31.10.2023 zum WP Retterath
  • Stellungnahme der KV Vulkaneifel, Untere Naturschutzbehörde von 02.10.2023
  • KV Vulkaneifel- Untere Bauaufsichtsbehörde vom 30.01.2023
  • SGD Nord, Regionalstelle Gewerbeaufsicht, Trier, vom 04.08.2021
  • Untere Naturschutzbehörde vom 03.02.2021
  • Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Landesarchäologie, Trier, vom 29.01.2021
  • LBM, Fachgruppe Luftverkehr, Hahn-Flughafen, vom 12.01.2021
  • Einvernehmen der Ortsgemeinde Kolverath vom 11.01.2021
  • Einvernehmen der Ortsgemeinde Retterath vom 08.01.2021
  • Forstamt Hillesheim vom 07.01.2021
  • Generaldirektion Kulturelles Erbe, Landesdenkmalpflege, vom 04.01.2021
  • Bundeswehr vom 04.01.2021
  • Deutscher Wetterdienst vom 21.12.2020
  • Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Trier, vom 17.12.2020

Es wird darauf hingewiesen, dass seit der ersten unternommenen Bekanntmachung die vorgenannten Antragsunterlagen teilweise aktualisiert wurden.

Der Antrag auf Erteilung der Genehmigung und die vorgenannten Unterlagen werden in der Zeit vom 25.03.2024 bis 25.04.2024 gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 PlanSiG elektronisch zur Einsichtnahme bereitgestellt und können auf der Internetseite der Kreisverwaltung Vulkaneifel unter https://www.vulkaneifel.de/downloads/Retterath-BimSchG-Antrag.zip abgerufen werden.

Der Antrag auf Erteilung der Genehmigung und die vorgenannten Unterlagen werden als zusätzliches Informationsangebot in diesem Zeitraum bei der nachfolgenden Stelle während der genannten Dienststunden zur Einsichtnahme ausgelegt:

Kreisverwaltung Vulkaneifel
Untere Immissionsschutzbehörde
Ansprechpartner Herr Hein, Zimmer 309
Mainzer Straße 25
54550 Daun
Telefon: 06592/933-323

Öffnungszeiten:

  • Montag bis Donnerstag: 09:00 Uhr-12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
  • Freitag: 09:00 Uhr – 12.00- Uhr

und nach Vereinbarung.

Dieser Bekanntmachungstext sowie die nach § 10 Abs. 1 der 9.BImSchV erforderlichen Unterlagen sind während des genannten Auslegungszeitraums im UVP-Portal des Landes-Rheinland-Pfalz unter https://www.uvp-verbund.de/portal verfügbar.

Weitere Informationen (z.B. Stellungnahmen der Fachbehörden), die für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens von Bedeutung sein können und der Behörde erst nach Beginn der Auslegung vorliegen, werden der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen über den Zugang zu Umweltinformationen zugänglich gemacht.

Einwendungen gegen das Vorhaben können gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 der 9. BImSchV während der Einwendungsfrist

vom 25.03.2024 bis einschließlich 27.05.2024

schriftlich bei der genannten Auslegungsstelle oder elektronisch (dieter.hein@vulkaneifel.de) erhoben werden. Die im Rahmen der vorauslegenden Auslegungen und innerhalb der dort genannten Einwendungsfristen erhobenen Einwendungen werden im Genehmigungsverfahren berücksichtigt. Auch eine erneute Einreichung der bereits erhobenen Einwendungen sowie deren Ergänzung oder Aktualisierung ist innerhalb der oben genannten Einwendungsfrist möglich.

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind gemäß § 10 Abs. 3 Satz 5 BImSchG alle Einwendungen für das Genehmigungsverfahren ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Einwendungen, die von mehr als 50 Personen entweder auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Einwendungen), müssen einen Unterzeichner mit seinem Namen, seinem Beruf und seiner Anschrift als gemeinsamen Vertreter der übrigen Unterzeichner bezeichnen. Gleichförmige Einwendungen, die diese Angaben nicht deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten, sowie Einwendungen mit fehlendem oder unleserlichen Namen oder Adressangaben, werden nicht berücksichtigt.

Gemäß § 12 Abs. 2 der 9. BImSchV sind die Einwendungen dem Antragsteller und soweit sie deren  Aufgabenbereich berühren, den nach § 11 der 9. BImSchV beteiligten Behörden bekannt zu geben. Auf Verlangen der Einwenderin oder des Einwenders werden deren/dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Gemäß § 10 Abs. 4 BImSchG kann die Genehmigungsbehörde aufgrund einer Ermessensentscheidung nach Ablauf der Einwendungsfrist die rechtzeitig erhobenen Einwendungen mit dem Antragsteller und diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, in einem Erörterungstermin erörtern. Der Erörterungstermin der form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen, soweit dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen von Bedeutung sein kann, wird auf

Mittwoch, den 19.06.2024, 10:00 Uhr, im Sitzungssaal der Kreisverwaltung Vulkaneifel , Mainzer Straße 25, 54550 Daun,

festgesetzt.

Besondere Einladungen zum Erörterungstermin ergehen nicht mehr. Die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen zum Antrag auf eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung werden auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert. Der Erörterungstermin ist öffentlich.

Sofern aufgrund der Ermessensentscheidung der Behörde ein Erörterungstermin nicht stattfindet, wird dies an gleicher Stelle nach Ende der Einwendungsfrist öffentlich bekannt gemacht.

Gemäß § 10 Abs. 4 Ziffer 4 BImSchG kann die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Daun, den 15.03.2024

Kreisverwaltung Vulkaneifel
-Untere Immissionsschutzbehörde-

gez.
(Klaus Benz)
Geschäftsbereichsleiter

 

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