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Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren für eine Windenergieanlagen (WEA) in der Gemarkung Scheid

Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 21 a der 9. Verordnung über die Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV) i. V. m. § 10 Abs. 7 und 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) über die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von einer Windenergieanlage

(WEA), Bautyp Fa. Nordex Typ N163/6XTCS164 mit STE, Nabenhöhe 164 m, Rotordurchmesser 163 m, Gesamthöhe 245,50 m, Nennleistung 7,0 MW , in der Gemarkung Scheid, Verbandsgemeinde Gerolstein;

Gemäß § 21 a der 9. BImSchV i. V. m. § 10 Abs. 7 und Abs. 8 Satz 2 und 3 BImSchG wird die folgende immissionsschutzrechtliche Genehmigung vom 18.10.2023 für die Errichtung und den Betrieb von einer Windenergieanlage in der Gemarkung Scheid, Flur 4, Flurstück 46 zugunsten der Fa. EE Scheid ApS & Co. KG, 25813 Husum, hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Der verfügende Teil dieser immissionsschutzrechtlichen Genehmigung lautet:
Aufgrund des am 02.11.2022 vollständig gestellten Antrages ergeht folgender Bescheid:
Auf der Grundlage des § 6 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes - Immissionsschutzgesetz – BImSchG) vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123) in Verbindung mit § 4 Abs. 1 BImSchG, § 10 BImSchG, § 16 b BImSchG (Repoweringverfahren) und § 19 BImSchG sowie den §§ 1 und 2 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) vom 31.05.2017 (BGBl. I S. 1440) und Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 der 4. BImSchV, die vorgenannten Rechtsgrundlagen jeweils in der zurzeit geltenden Fassung, und auf der Grundlage der beigefügten Antragsunterlagen entsprechend dem ebenfalls beigefügten “Verzeichnis der Anlagen zum Genehmigungsbescheid” wird Ihnen – vorbehaltlich etwaiger Rechte Dritter - die
G e n e h m i g u n g
zur Errichtung und zum Betrieb von folgender 1 Windkraftanlage- sog. WEA 6- , Fa. Nordex Typ N163/6.X TCS164 mit STE, Nabenhöhe 164 m, Rotordurchmesser 163 m, Gesamthöhe 245,50 m, Nennleistung 7,0 MW, Gemarkung Scheid, Flur 4, Flurstück 45, Koordinaten (hier UTM):R:32.315.073, H: 5.581.560, in einem Repowering-Verfahren bei Abbau der bestehenden Windkraftanlage Typ DeWind D4/48, Gemarkung Scheid, Flur 4, Flurstück 71, und der bestehenden mit Windkraftanlage Nordtank NTK 1500, Gemarkung Scheid, Flur 4, Flurstück 46,
erteilt.

Windkraftanlage Nr.: WEA 06
Fa. Nordex Typ N163/6.X TCS164 mit STE, Nabenhöhe 164 m, Rotordurchmesser 163 m, Gesamthöhe 245,50 m, Nennleistung 7,0 MW, Gemarkung Scheid, Flur 4, Flurstück 45, Koordinaten (hier UTM):R:32.315.073, H: 5.581.560

Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung enthält zudem Auflagen und sonstige Nebenbestimmungen sowie Hinweise.
Der Genehmigungsbescheid vom 18.10.2023 und die Rechtbehelfsbelehrung werden hiermit gemäß § 21 a der 9. BImSchV i. V. m. § 10 Abs. 7 und Abs. 8 Satz 2 und 3 BImSchG öffentlich bekannt gemacht.
Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides und seine Begründung können vom Tage der Bekanntmachung an zwei Wochen in der Zeit vom 10.11.2023 bis einschließlich 24.11.2023 bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Büro 309, zu den üblichen Dienststunden, eingesehen werden. Eine vorherige Terminabstimmung (Tel. Nr. 06592-933-323) ist erforderlich.
Dieser Bekanntmachungstext, der Genehmigungsbescheid und seine Begründung sind während des genannten Auslegungszeitraums auch über das länderübergreifende UVP-Portal unter https: //www.uvp-verbund.de verfügbar. Sie können zudem auf der Internetseite der Kreisverwaltung Vulkaneifel unter Öffentliche Bekanntmachungen abgerufen werden.
Der Genehmigungsbescheid gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt und damit gemäß § 41 VwVfG zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Für den Genehmigungsbescheid gilt folgende Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden.
Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.


Daun, 04.11.2023
Kreisverwaltung Vulkaneifel
6-5610- 1 WKA Scheid nach § 16 BImSchG
In Vertretung

gez. Klaus Benz
(Geschäftsbereichsleiter)

Download: Genehmigung WEA 6 Scheid

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