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Öffentliche Bekanntmachung (01. August 2024)

Öffentliche Bekanntmachung über die Festlegung des Erörterungstermins gemäß § 10 Absatz 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie § 12 Abs. 1 und § 17 der 9. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (9. BImSchV) im Genehmigungsverfahren zu dem Vorhaben „-Einsatz von Sekundärbrennstoffen (Ersatzbrennstoffen) mit nicht mehr als 25 % Anteil an der Gesamtfeuerungsleistung im vorhandenen Drehrohrofen (max. 12 monatiger Versuchszeitraum) und Verwertung mineralischer Stoffe in der Klinkerproduktion auf dem Betriebsgelände der Wotan Zement GmbH & Co. KG in der ‚Gemarkung Üxheim, Flur 14, Flurstück 10/1;

Im vorgenannten Genehmigungsverfahren wurden Einwendungen erhoben. Die Genehmigungsbehörde hat in Ausübung ihres pflichtgemäßen Ermessens entschieden, dass ein Erörterungstermin durchgeführt wird.

In dem o. g. Verfahren zur Entscheidung über den Antrag der Portlandzementwerk Wotan H. Schneider KG, 54579 Üxheim, auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für den „-Einsatz von Sekundärbrennstoffen (Ersatzbrennstoffen) mit nicht mehr als 25 % Anteil an der Gesamtfeuerungsleistung im vorhandenen Drehrohrofen (max. 12 monatiger Versuchszeitraum) und Verwertung mineralischer Stoffe in der Klinkerproduktion-„ wird der Erörterungstermin auf Dienstag, den 08.10.2024, 10.00 Uhr, in der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Sitzungssaal 15 c, festgelegt.

Der Erörterungstermin dient dazu, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen zu erörtern, soweit dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen von Bedeutung sein kann. Er soll denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, Gelegenheit geben, ihre Einwendungen zu erläutern. Gemäß § 17 Absatz 2 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) sind der Antragsteller und diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, von der Terminierung des Erörterungstermins zu benachrichtigen. Sie können in entsprechender Anwendung des § 10 Absatz 3 Satz 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden.

Die Terminierung des Erörterungstermins wird hiermit gemäß §§ 12 Absatz 1 Satz 3 und 17 Absatz 2 der 9. BImSchV in Verbindung mit § 10 Absatz 3 Satz 1 BImSchG öffentlich bekannt gemacht.

 

Daun, den 01.08.2024

Kreisverwaltung Vulkaneifel

Abteilung Bauen

-Untere Immissionsschutzbehörde-

 

Klaus Benz

(Geschäftsbereichsleiter)

 

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