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Öffentliche Bekanntmachung:

Vollzug des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit

Errichtung und Betrieb von 5 Windkraftanlagen in der Gemarkung Strotzbüsch, Verbandsgemeinde Daun

Die Kreisverwaltung Vulkaneifel als zuständige Genehmigungsbehörde macht gemäß § 10 Abs. 3 des Gesetzes zum Schutz von schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) in der derzeit geltenden Fassung in Verbindung mit §§ 8 ff. der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV), §§ 18 und 19 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), jeweils in der derzeit geltenden Fassung, folgendes bekannt: 

Der öffentlich mit Bekanntmachung vom 21.04.2023 aufgehobene Erörterungstermin in dem o.a. immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren findet am Donnerstag, den 01.08.2024, um 10:00 Uhr, Sitzungssaal 15 -Mitte-,in der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, statt.

Der Erörterungstermin dient dazu, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen zu erörtern, soweit dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen von Bedeutung sein kann. Er soll diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, Gelegenheit geben, ihre Einwendungen zu erläutern.

In dem Erörterungstermin kann auch bei Ausbleiben eines Beteiligten ohne diesen verhandelt werden. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

 

Daun, den 07.06.2024

Kreisverwaltung Vulkaneifel
Abteilung Bauen
Untere Immissionsschutzbehörde

(Klaus Benz)
Geschäftsbereichsleiter

 

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