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Öffentliche Bekanntmachung (Antrag auf Durchführung einer vereinfachten raumordnerischen Prüfung)

Antrag auf Durchführung einer vereinfachten raumordnerischen Prüfung gemäß § 16 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. § 18 Landesplanungsgesetz (LPLG) zur Errichtung einer Freiflächen -Photovoltaikanlage in der Gemarkung Schalkenmehren, Verbandsgemeinde Daun, Landkreis Vulkaneifel

 

1. Die Kreisverwaltung Vulkaneifel -Untere Landesplanungsbehörde- hat auf Antrag der REFaS Energy Solutions GmbH, 54552 Schalkenmehren, im Auftrag der Ortsgemeinde Schalkenmehren, 54552 Schalkenmehren, eine vereinfachte raumordnerische Prüfung nach § 16 ROG i. V. m. § 18 LPLG zur Errichtung einer Freiflächen- Photovoltaikanlage auf dem Grundstück, Flur 54, Flurstück 55, in der Gemarkung Schalkenmehren, Verbandsgemeinde Daun, Landkreis Vulkaneifel, eingeleitet.

Die Ortsgemeinde Schalkenmehren plant die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf der gemeindeeigenen Grundstücksfläche, Flur 54, Flurstück 55, in der Gemarkung Schalkenmehren. Damit verbunden ist die Notwendigkeit einer Fortschreibung des Flächennutzungsplanes durch die Verbandsgemeinde Daun und die parallele Aufstellung eines Bebauungsplanes durch die Ortsgemeinde Schalkenmehren.

2. Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine raumbedeutsame Maßnahme für die es einer vereinfachten raumordnerischen Prüfung nach § 16 ROG i. V. m. § 18 LPLG bedarf. Durch dieses Verfahren wird festgestellt, ob raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmen und wie raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen unter den Gesichtspunkten der Raumordnung aufeinander abgestimmt werden können (Raumverträglichkeitsprüfung) und überprüft, ob das Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmt. Die vereinfachte raumordnerische Prüfung des Vorhabens soll sicherstellen, dass das Vorhaben verträglich und im Rahmen der städtebaulichen sowie raumordnerischen Zielvorgaben angemessen realisiert wird.

3. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 15 Abs. 3 ROG i. V. m. § 17 Abs. 7 LPLG) können die der vereinfachten raumordnerischen Prüfung zu Grunde liegenden Unterlagen in der Zeit vom 29.09.2023 bis 30.10.2023 bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, 54550 Daun, Mainzer Straße 25, Büro 309, Ansprechpartner Herr Hein (06592-933-323) und auf der Internetseite der Kreisverwaltung Vulkaneifel – www.vulkaneifel.de -Öffentliche Bekanntmachungen- und unter dem Link: https://cloud.vulkaneifel.de/nextcloud/s/FreiflaechenPV-Schalkenmehren eingesehen werden.

4. Stellungnahmen zur Planung können nach Ablauf der Auslegungsfrist bis zum 14.11.2023 in schriftlicher oder elektronischer Form bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Herr Dieter Hein, dieter.hein@vulkaneifel.de) abgegeben werden

5. Die Äußerungen der Öffentlichkeit werden mit in die Abwägung eingestellt und das Ergebnis der vereinfachten raumordnerischen Prüfung wird öffentlich bekannt gemacht.

Daun, den 22.09.2023

Kreisverwaltung Vulkaneifel

Abteilung 6 Bauen

-Untere Landesplanungsbehörde-

Im Auftrag: 

(Dieter Hein)

 

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