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Öffentliche Bekanntmachung der Kreisverwaltung Vulkaneifel

Immissionsschutzrechtliches Änderungsgenehmigungsverfahren für zwei Windenergieanlagen wegen wesentlicher Änderung des WEA-Typs, Verringerung der Bauwerkspitze der WEA, Änderung der Zuwegung und Änderung der Genehmigungsplanung zur erteilten Genehmigung von 01.08.2022, in der Gemarkung Reuth, Flur 5, Flurstück 19;

Gemäß § 21 a der 9. BImSchV i. V. m. § 10  Abs. 7 und Abs. 8 Satz 2 und 3 BImSchG wird die folgende immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung vom 03.01.2024 für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen in der Gemarkung Reuth, Flur 5, Flurstück 19, zugunsten der Fa. JUWI GmbH, Energieallee 1,55286 Wörrstadt, hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Der verfügende Teil dieser immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung lautet:
Aufgrund des am 09.03.2023, vervollständigt am 21.06.2023, gestellten Antrages ergeht folgender Bescheid:
Gemäß §§ 6, 16 und 19 des Gesetzes zum Schutze vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen u. ä. Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274) in der derzeit gültigen Fassung i. V. m. § 2 Abs. 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) vom 31.05.2017 (BGBl. S. 1410) in der derzeit gültigen Fassung und der Ziffer 1.6.2 V des Anhanges zu dieser Verordnung sowie der 9. Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV) vom 29.05.1992 (BGBl. I S. 1001) in der derzeit gültigen Fassung wird hiermit nach Beteiligung der betroffenen Stellen die

Änderungsgenehmigung
für die folgenden Änderungen
1. Änderung des WEA -Typs
2. Verringerung der Bauwerkspitze
3. Änderung der Zuwegung
4. Änderung der Genehmigungsplanung
zur Errichtung und zum Betrieb von folgenden 2 Windkraftanlagen
Windkraftanlage Nr.: WEA 02
Firma Enercon Typ E-160 EP5 E3 mit TES, Betriebsmodus BM 0s, Nabenhöhe 166,6 m, Rotordurchmesser 160 m, Nennleistung 5,56 MW, Gemarkung Reuth, Flur 5, Flurstück 19, Koordinaten (hier: UTM): R: 32.322.594, H: 5.574.342
Windkraftanlage Nr. WEA 03
Firma Enercon Typ E-160 EP5 E3 mit TES, Betriebsmodus BM 0s, Nabenhöhe 166,6 m, Rotordurchmesser 160 m, Nennleistung 5,56 MW, Gemarkung Reuth, Flur 5, Flurstück 19, Koordinaten (hier: UTM): R: 32.322.501, H: 5.573.854
in einem Repowering-Verfahren bei Abbau von 6 der 9 bestehenden Anlagen des Typs Tacke GE 1, 5 s mit einer Nabenhöhe von 80 m und einem Rotordurchmesser von 70,5 m (Gesamthöhe 115,25 m) in der Gemarkung Reuth, Flur 5, Flurstücke 15 und 19 und Flur 6, Parzelle 49,
erteilt.

Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung enthält zudem Auflagen und sonstige Nebenbestimmungen sowie Hinweise.
Der Änderungsgenehmigungsbescheid vom 03.01.2024 und die Rechtbehelfsbelehrung werden hiermit gemäß § 21 a der 9. BImSchV i. V. m. § 10 Abs. 7 und Abs. 8 Satz 2 und 3 BImSchG öffentlich bekannt gemacht.
Eine Ausfertigung des Änderungsgenehmigungsbescheides und seine Begründung können vom Tage nach der der Bekanntmachung an zwei Wochen in der Zeit vom 29.01.2024 bis einschließlich 12.02.2024 bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Büro 309, zu den üblichen Dienstzeiten täglich von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, eingesehen werden. Eine vorherige Terminabstimmung (Tel. Nr. 06592-933-323) ist erforderlich.
Dieser Bekanntmachungstext, der Genehmigungsbescheid und seine Begründung sind während des genannten Auslegungszeitraums auch über das länderübergreifende UVP-Portal unter https: //www.uvp-verbund.de verfügbar. Sie können zudem auf der Internetseite der Kreisverwaltung Vulkaneifel unter Öffentliche Bekanntmachungen abgerufen werden.
Der Änderungsgenehmigungsbescheid gilt gemäß § 41 VwVfG zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung als bekannt gegeben.
Für den Änderungsgenehmigungsbescheid gilt folgende Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden.
Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.


Daun, 12.01.2024
Kreisverwaltung Vulkaneifel
In Vertretung

gez. Klaus Benz
(Geschäftsbereichsleiter)

Änderungsgenehmigung 03.01.2024

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