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Öffentliche Bekanntmachung

Bekanntgabe gemäß § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

 Die Kreisverwaltung Vulkaneifel in Daun gibt als zuständige Genehmigungsbehörde bekannt, dass im Rahmen des unter dem Aktenzeichen 6-5610 - 1 WKA Scheid nach 16 b BImSchG - Repowering- geführten immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens:

- Antragsteller: EE Scheid ApS & Co. KG, Dieselstraße 4, 25813 Husum;

 

- zur Errichtung und den Betrieb von einer Windenergieanlage Typ Nordex, N163/6.X TCS164, 7,0 MW, Nabenhöhe 164 m, 163 m Rotordurchmesser und 245,50 m Gesamthöhe in der Gemarkung Scheid, Flur 4, Flurstück 45, in einem Verfahren nach § 16 b BImSchG -Repowering – beantragt;

- Stilllegung und Abbau von zwei bestehenden Windenergieanlagen (De Wind D 4, Nabenhöhe 70 m, Gesamthöhe 94 m, Leistung 0,6 MW und Nordtank, Nabenhöhe 67,5 m, Gesamthöhe 97,5 m, Leistung 1,5 MW) in der Gemarkung Scheid;

eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchgeführt wird.

Die erfolgte Vorprüfung nach § 9 Abs. 1 des Gesetzes zur Umweltprüfung (UVPG) - allgemeine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls - hat ergeben, dass durch die Verwirklichung des Vorhabens keine nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Diese Feststellung ist nach § 5 Absatz 3 Satz 1 UVPG nicht selbstständig anfechtbar.

Die wesentlichen Gründe für das Nichtbestehen der UVP-Pflicht können im Internetangebot der Kreisverwaltung Vulkaneifel (www.vulkaneifel.de) unter „Öffentliche Bekanntmachungen“ sowie im zentralen Internetprotal nach § 20 UVPG (UVP-Portal des Landes Rheinland-Pfalz, https://www.uvp-verbund.de/startseite) nachgelesen werden.

Daun, den 15.09.2023

Kreisverwaltung Vulkaneifel

Mainzer Straße 25, 54550 Daun

Abteilung Bauen

Untere Immissionsschutzbehörde

 

Im Auftrag

 

 

(Mario Wellenberg)

(Abteilungsleiter)