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Öffentliche Bekanntmachung: Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren für zwei Windenergieanlagen (WEA) in der Gemarkung Reuth

Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 21 a der 9. Verordnung über die Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

(Verordnung über das Genehmigungsverfahren – 9. BImSchV) i. V. m. § 10 Abs. 7 und 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) über die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von zwei Windenergieanlagen (WEA), Bautyp Enercon E-160, Nabenhöhe 166,60 m, Rotordurchmesser 160,00 m, Gesamthöhe 246,60 m, Nennleistung 5,5 MW, in der Gemarkung Reuth, Verbandsgemeinde Gerolstein

Gemäß § 21 a der 9. BImSchV i. V. m. § 10  Abs. 7 und Abs. 8 Satz 2 und 3 BImSchG wird die folgende immissionsschutzrechtliche Genehmigung vom 01.08.2022 für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen in der Gemarkung Reuth, Flur 5,Flurstück 19 zugunsten der Fa. JUWI AG, Energieallee 1,55286 Wörrstadt, hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Der verfügende Teil dieser immissionsschutzrechtlichen Genehmigung lautet:
Aufgrund des am 30.09.2021 vollständig gestellten Antrages ergeht folgender Bescheid:
Auf der Grundlage des § 6 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundesimmissionsschutzgesetz – BImSchG) vom 26.09.2002 (BGBl. I S. 3830) in Verbindung mit § 4 Abs. 1 BImSchG und § 10 BImSchG sowie den §§ 1 und 2 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) vom 24.07.1985 (BGBl. I S. 1586) und Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 der 4. BImSchV, sowie des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und Nr. 1.6.2 (Spalte 2) der Anlage 1 zum UVPG - jeweils in der z. Zt. geltenden Fassung - und auf der Grundlage der beigefügten Antragsunterlagen entsprechend dem beigefügten “Verzeichnis der Anlagen zum Genehmigungsbescheid” wird Ihnen - vorbehaltlich etwaiger Rechte Dritter – die

G e n e h m i g u n g

zur Errichtung und zum Betrieb von folgenden 2 Windkraftanlagen des Typs Enercon E-160, Nabenhöhe 166,60 m, Rotordurchmesser 160,00 m, Gesamthöhe 246,60 m, Nennleistung 5,5 MW, in der Gemarkung Reuth, Flur 5, Flurstück 19, in einem Repowering-Verfahren bei Abbau von 6 der 9 bestehenden Anlagen des Typs Tacke GE 1, 5 s mit einer Nabenhöhe von 80 m und einem Rotordurchmesser von 70,5 m (Gesamthöhe 115,25 m) in der Gemarkung Reuth, Flur 5, Flurstücke 15 und 19 und Flur 6, Parzelle 49.erteilt.

Windkraftanlage Nr. WEA 02

Fa. Enercon Typ E-160 EP5 E2 mit TES, Betriebsmodus 0 s, Nabenhöhe 166,6 m, Rotordurchmesser 160,00 m, Nennleistung 5,5 MW, Gemarkung Reuth, Flur 5, Flurstück 19, Koordinaten (hier: UTM): R: 32.322.594, H: 5.574.342

Windkraftanlage Nr. WEA 03

Fa. Enercon Typ E-160 EP5 E2 mit TES, Betriebsmodus 0 s, Nabenhöhe 166,6 m, Rotordurchmesser 160,00 m, Nennleistung 5,5 MW, Gemarkung Reuth, Flur 5, Flurstück 19, Koordinaten (hier: UTM): R: 32.322.501, H: 5.573.854

Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung enthält zudem Auflagen und sonstige Nebenbestimmungen sowie Hinweise.
Der Genehmigungsbescheid vom 01.08.2022 und die Rechtbehelfsbelehrung werden hiermit gemäß § 21 a der 9. BImSchV i. V. m. § 10 Abs. 7 und Abs. 8 Satz 2 und 3 BImSchG öffentlich bekannt gemacht.

Eine Ausfertigung des Genehmigungsbescheides und seine Begründung können vom Tage der Bekanntmachung an zwei Wochen in der Zeit vom 05.08.2022 bis einschließlich 19.08.2022 bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, Büro 309, zu den üblichen Dienststunden, eingesehen werden. Eine vorherige Terminabstimmung (Tel. Nr. 06592-933-323) ist erforderlich.

Dieser Bekanntmachungstext, der Genehmigungsbescheid und seine Begründung sind während des genannten Auslegungszeitraums auch über das länderübergreifende UVP-Portal unter https: //www.uvp-verbund.de verfügbar. Sie können zudem auf der Internetseite der Kreisverwaltung Vulkaneifel unter Öffentliche Bekanntmachungen abgerufen werden.
Der Genehmigungsbescheid gilt mit dem Ende der Auslegungsfrist auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt und damit gemäß § 41 VwVfG zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Für den Genehmigungsbescheid gilt folgende Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Mainzer Straße 25, 54550 Daun, schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden.
Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.

Genehmigungsbescheid: Genehmigung 18.07.2022_2 WEA Reuth

Daun, 01.08.2022
Kreisverwaltung Vulkaneifel
6-5610-WKA-2 WKA Repowering Reuth
In Vertretung
gez. Klaus Benz
(Geschäftsbereichsleiter)

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