Menu

kategorie bekanntmachung

Vereinfachte raumordnerische Prüfung zur Errichtung eines Lebensmitteldiscounters mit einer Verkaufsfläche von ca. 1.049 m² nebst einem Café/Backshop in Jünkerath, Kölner Straße 6-8;

  1. Die Kreisverwaltung Vulkaneifel -Untere Landesplanungsbehörde-hat mit Schreiben vom 15.12.2021, Az.: 6-5111, auf Antrag der BelMo Invest GmbH, 40789 Monheim, eine vereinfachte raumordnerische Prüfung nach § 16 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. § 18 Landesplanungsgesetz (LPlG) für die Errichtung eines Lebensmitteldiscounters mit einer Verkaufsfläche von ca. 1.049 m² nebst einem Café/Backshop in der Ortsgemeinde Jünkerath, Verbandsgemeinde Gerolstein, Landkreis Vulkaneifel, eingeleitet.
  2. Bei Diesem Vorhaben handelt es sich um eine raumbedeutsame Maßnahme für die es einer vereinfachten raumordnerischen Prüfung nach § 16 ROG i. V. m § 18 LPlG bedarf. Durch dieses Verfahren wird festgestellt, ob raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen mit den Erfordernissen der Raumordnung übereinstimmen und wie raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen unter den Gesichtspunkten der Raumordnung aufeinander abgestimmt oder durchgeführt werden können (Raumverträglichkeitsprüfung). Unter anderem wird geprüft, ob das Vorhaben mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen, insbesondere bezüglich der Verträglichkeit und den Auswirkungen des Vorhabens auf den Einzelhandel, abgestimmt ist.
  3. Zur Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 15 Abs. 3 ROG i. V. m. § 16 Abs. 1 ROG i. V. m. § 17 Abs. 7 LPlG – analog-) können die der vereinfachten raumordnerischen Prüfung zugrunde liegenden Unterlagen in der Zeit vom 14.01.2022 bis 15.02.2022 bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, 54550 Daun, Mainzer Straße 25, Büro 309, Ansprechpartner Herr Hein (06592-933-323) und auf der Internetseite der Kreisverwaltung Vulkaneifel – www.vulkaneifel.de -Öffentliche Bekanntmachungen- eingesehen werden.
  4. Stellungnahmen zur Planung können in schriftlicher oder elektronischer Form bis zum 02.03.2022 bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel, Herr Dieter Hein (Dieter Hein@vulkaneifel.de) abgegeben werden.
  5. Das Ergebnis der vereinfachten raumordnerischen Prüfung wird öffentlich bekannt gemacht.

Daun, den 20.12.2021, Im Auftrag Sonja Ewertz, Abteilungsleiterin

Unter folgendem Link sind die Unterlagen abrufbar: https://www.vulkaneifel.de/downloads/Lebensmitteldiscounter.zip

Die auf unserer Website verwendeten Cookies sind ausschließlich so genannte “Session-Cookies”.
Sie werden nach Ende Ihres Besuchs automatisch gelöscht. Wir verwenden KEINE Tracking-Cookies