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Familie

Eingliederungshilfe (behinderte Menschen)


Eingliederungshilfe erhalten Personen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind. Darüber hinaus können Personen mit einer anderen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten. Grundsätzlich sind die ambulanten Hilfen gegenüber den teilstationären oder stationären Hilfen vorrangig.

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