Eingliederungshilfe (Kinder- und Jugendliche)
Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate vor dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und ihre Teilnahme am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Zuständig
Römer, Melanie
Eingliederungshilfe
Tel.: 06592 933 - 270
Weitere Informationen und Kontaktformular Römer, MelanieSchäfer, Bernadette
Förderung der Jugendarbeit, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Tel.: 06592 933 - 269
Weitere Informationen und Kontaktformular Schäfer, BernadetteCaspers, Jasmin
Kinder-, Jugend- und Elternberatung, Familienhebammen,
Kinderschutznetzwerk, Eingliederungshilfe
Tel.: 06592 933 - 376
Weitere Informationen und Kontaktformular Caspers, Jasmin