Eingliederungshilfe (Kinder- und Jugendliche)
Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate vor dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und ihre Teilnahme am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Dokumente:
Zuständig
Daun, Evi
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Sportförderung
Tel.: 06592 933 - 305
Weitere Informationen und Kontaktformular Daun, EviCaspers, Jasmin
Eingliederungshilfe seelisch behinderter Kinder
Tel.: 06592 933 - 376
Weitere Informationen und Kontaktformular Caspers, Jasmin