Eingliederungshilfe (Kinder- und Jugendliche)
Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf Eingliederungshilfe, wenn ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate vor dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und ihre Teilnahme am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Dokumente:
Zuständig
Schäfer, Bernadette
Förderung der Jugendarbeit, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Tel.: 06592 933 - 269
Weitere Informationen und Kontaktformular Schäfer, BernadetteCaspers, Jasmin
Kinder-, Jugend- und Elternberatung,
Eingliederungshilfe seelisch behinderter Kinder
Tel.: 06592 933 - 376
Weitere Informationen und Kontaktformular Caspers, Jasmin