Elterngeld
Mit dem Elterngeld werden Familien nach der Geburt eines Kindes unterstützt. Das Elterngeld fängt einen Einkommenswegfall auf, wenn Eltern nach der Geburt für ihr Kind da sein wollen und ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken.
Die Antragsformulare für das Elterngeld sind nach der Geburt des Kindes in der Geburtsklinik oder bei der Elterngeldstelle der Kreisverwaltung Vulkaneifel erhältlich. Das Elterngeld ist schriftlich zu beantragen. Eine rückwirkende Zahlung ist höchstens für 3 Monate möglich. Die drei Monate werden ab dem Tag berechnet, an dem der Antrag bei der Elterngeldstelle eingeht.
Ihre Elterngeldstelle berät Sie gerne, bei Fragen zu Ihrem Antrag.
Informationen sowie den Antrag zum Elterngeld und zur Elternzeit erhalten Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen.
Link:
Zuständig
Kallweit, Karin
Elterngeld
Tel.: 06592 933 - 252
Weitere Informationen und Kontaktformular Kallweit, KarinStolz, Kathrin
Elterngeld
Tel.: 06592 933 - 252
Weitere Informationen und Kontaktformular Stolz, Kathrin