Förderung von Maßnahmen für Jugendliche
Nach den Richtlinien des Landkreises Vulkaneifel fördert der Landkreis Jugendfreizeiten wie Wanderungen, Lager Freizeit, Zeltfahrten etc., die 3 bis 28 Tagen dauern und jugendpflegerischen Aufgaben dienen mit einem Zuschuss von 2,50 bzw. 5 Euro pro Tag und Teilnehmer. Durchgeführt werden diese Freizeiten von Jugendverbänden.
Weitere Informationen sowie die entsprechenden Voraussetzungen erfahren Sie beim zuständigen Mitarbeiter.
Dokument:
Zuständig
Daun, Evi
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Sportförderung
Tel.: 06592 933 - 305
Weitere Informationen und Kontaktformular Daun, Evi