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Familie

Tagespflegekinder - Informationen für Eltern

Was ist Kindertagespflege?

Die Kindertagespflege ist den Kinderschuhen bereits seit längerem wortwörtlich entwachsen. Was vor einigen Jahrzehnten mit Nachbarschaftshilfe begonnen hat, ist mittlerweile eine hochprofessionelle Kinderbetreuung, die im Sozialgesetzbuch VIII fest verankert ist und sich als festes Angebot der Jugendhilfe etabliert hat.
Kindertagespflege eignet sich für Kinder zwischen 0 und 14 Jahren. Vor allem in den ersten Lebensjahren haben Kinder nicht nur die Möglichkeit in der Tagespflege eine familiennahe Betreuung zu erleben, sondern auch den wesentlichen Vorteil, dass ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigt werden. Da die Tagesmutter / der Tagesvater höchstens fünf Kinder gleichzeitig beaufsichtigen darf, hat sie / er mehr Zeit, um sich einzelnen Kindern zu widmen. Gruppenerfahrungen könnnen in einem überschaubaren Rahmen gemacht werden und die Auswahl an Spielpartnern ermöglicht soziales Lernen.

Ein weiterer Pluspunkt dieser Form der Betreuung ist, dass Kinder, die mehrere Stunden täglich bei der Tagespflegeperson verbringen, keinen Wechsel der Bezugsperson erleben müssen. Die Kindertagespflege ist somit eine familiennahe, flexible und am Bedarf orientierte Betreuungsform. Sie ist ein wichtiges ergänzendes Angebot für die Tagesbetreuung von Kindern und ein weiterer wichtiger Baustein, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.

Die Belange der Kindertagespflege im Landkreis Vulkaneifel werden durch eine Satzung geregelt, welche hier eingesehen werden kann.
Wir helfen Ihnen gerne dabei, eine geeignete Kindertagespflegeperson für Ihr Kind zu finden.  

Was Kindertagespflege ist, können Sie sich auch in diesem Video anschauen.

Hinweise für Eltern in der Corona-Zeit finden Sie in diesem Merkblatt!                                           

Wie geht es dann weiter? - Anmeldung und Antragsmöglichkeiten

Wenn eine geeignete Tagespflegeperson gefunden wurde, können Sie beim Jugendamt einen Antrag auf Kostenübernahme bzw. finanzielle Förderung der Kindertagespflege stellen. Dieser Antrag ist spätestens einen Monat vor Beginn der Betreuung einzureichen.

Zum Nachweis der Betreuungszeiten benötigen wir in der Regel eine Arbeitszeitbescheinigung von allen Sorgeberechtigten, bzw. bei Alleinerziehenden nur den Nachweis der Person, in dessen Haushalt das Kind lebt. Sofern die Betreuungszeiten oft schwanken, z.B. aufgrund von Schichtarbeit, bitten wir um Erfassung der Zeiten im bereitgestellten Formular.
Die Kosten für die Kindertagsespflege sind einkommensabhängig. Für mehr Informationen zu den Kosten und deren Berechnung steht Ihnen hier die Kostenbeitragstabelle sowie ein Kostenbeitragsrechner zur Verfügung. Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen.

Dokumente

 

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