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Familie

Kindertagespflegepersonen

Kindertagespflegeperson werden – auch etwas für Sie?

Seit 2013 haben nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VIII) alle Eltern in Deutschland einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für ihr Kind, sobald es seinen ersten Geburtstag gefeiert hat. Seitdem bauen die Kommunen allerorts die Kinderbetreuung kräftig aus.

Betreuungsplätze für Kinder sind gefragt wie nie. Dies hat sich auch durch die Corona Pandemie noch einmal sehr deutlich herauskristallisiert. Immer mehr Eltern, die Beruf und Familie unter einen Hut bringen wollen, sind auf der Suche nach zuverlässigen Betreuungsangeboten. Neben Kitas und Krippen kommen hier auch Kindertagespflegepersonen ins Spiel.
Die Kindertagespflege punktet mit kleineren Gruppen, einer heimeligen Atmosphäre und einer besonderen persönlichen Betreuung. Das ist gerade für Familien mit Kindern unter drei Jahren ein attraktives Angebot.
Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, sich als Kindertagespflegeperson selbstständig zu machen, sie Freude daran haben mit Kindern Ihren Alltag zu bestreiten und deren Entwicklung, Bildung und Förderung Ihnen am Herzen liegen,  bedingt es neben persönlichen Voraussetzungen, einer guten Qualifizierung sowie einer guten Marketingstrategie, um erfolgreich durchstarten zu können link Minibuch.      
                                         
Persönliche Voraussetzungen
Als Kindertagespflegeperson begleiten Sie Kinder in ihrer Entwicklung, fördern sie nach ihren Fähigkeiten und Bedürfnissen und unterstützen sie dabei, ihren Weg in die Welt zu finden. Sie werden, insbesondere für die ganz Kleinen zu einer zentralen und wichtigen Bezugsperson, die viele Stunden mit ihnen verbringt, sie tröstet, versorgt, ihnen vorliest und mit ihnen spielt.
Das ist eine erfüllende, aber auch sehr anspruchsvolle Aufgabe, die besondere Anforderungen an Sie stellt: Ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Einfühlungsvermögen und Zuverlässigkeit werden von Ihnen verlangt. Sie sollten belastbar und stressresistent sein und nicht nur mit den Kindern, sondern auch mit ihren Eltern auf Augenhöhe kommunizieren können.

Fachliche Voraussetzungen
Die Betreuung durch eine Kindertagespflegeperson ist gesetzlich der Kinderbetreuung in einer Kita gleichgestellt, d.h. es geht nicht allein um “satt und sauber”, sondern vielmehr um Bildung, Erziehung und Betreuung.
Um eine hohe Qualität der Kindertagespflege zu gewährleisten, schreibt der Gesetzgeber vor, dass alle Tagesmütter und Tagesväter eine entsprechende Qualifizierung vorweisen müssen. Mit dem Erscheinen des Qualifizierungshandbuchs Kindertagespflege (QHB) wurde eine Richtlinie zur Vergabe des zweistufigen Zertifikats „Qualifizierte Kindertagespflegeperson nach dem QHB“ entwickelt.
Die Qualifizierung hat einen Umfang von 300 Unterrichtsstunden. Hinzu kommen 40 Stunden Praktikum in einer Kita und 40 Stunden Praktikum in einer Kindertagespflegestelle plus einige Selbstlerneinheiten. Nach den ersten 160 Unterrichtsstunden sowie am Ende der Maßnahme erfolgt eine Lernergebnisfeststellung. Anschließend erhalten die erfolgreichen Teilnehmer/innen ein Abschlusszertifikat vom Bundesverband für Kindertagespflege.
Im Landkreis Vulkaneifel startet im September 2024 ein neuer QHB Kurs zur Zertifizierung als Kindertagespflegeperson. 

Für weitere Fragen rund um die Kindertagespflege und die Qualifizierung der Kindertagespflegepersonen steht Ihnen die Fachberatung Kindertagespflege des Landkreises Vulkaneifel gerne zur Verfügung.

Der Film des Bundesverbands für Kindertagespflege gibt einen gibt einen Einblick in den Alltag einer Kindertagespflegestelle.

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