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Familie

Kindertagesstätten - Elternbeiträge

Die Elternbeiträge des Landkreises Vulkaneifel richten sich nach der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen, dem Zeitraum der Inanspruchnahme der Einrichtung sowie dem Einkommen der Eltern.

Zum Einkommen zählen beispielsweise auch staatliche Transferleistungen wie Elterngeld, Wohngeld, Kindergeld oder BAföG.

Die Berechnung des Einkommens und damit der Elternbeiträge wird von der Kreisverwaltung Vulkaneifel für die Träger der Kindertagesstätten vorgenommen.

Die Berechnung bei Nichtselbstständigen stellt sich wie folgt dar:

       Nettoeinkommen (aller im Haushalt lebenden Personen)
+     Steuererstattung (letzter Steuerbescheid)
+     Kindergeld

./.    5,20 Euro / Monat Werbungskostenpauschale (ohne Nachweise)
./.    5,20 Euro / km / Monat für Fahrten zur Arbeit
./.    pauschal 3% des Nettoeinkommens für notwendige Versicherungsbeiträge (ohne Nachweise)
./.    bis zu 4 % des Nettoeinkommens für Riester/Rürup-Beiträge (gem. Nachweis)
./.    Steuernachzahlungen (letzter Steuerbescheid)
./.    Unterhaltsverpflichtungen

Für die Einkommensberechnung bei Selbstständigkeit bitten wir den zuständigen Mitarbeiter direkt zu kontaktieren.

Der `Antrag Elternbeitrag` muss innerhalb eines Monats, nachdem das Kind in eine Einrichtung aufgenommen wurde, bei der Kreisverwaltung Vulkaneifel vorliegen. Andernfalls wird die Einrichtung den Höchstbeitrag von derzeit 560 Euro bei Ganztagsbetreuung (Betreuung über Mittag) und 420 Euro bei Teilzeitbetreuung (Betreuung vor- und nachmittags) anfordern.
 

Zuständig

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