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Familie

Kreiselternausschuss (KEA) im Landkreis Vulkaneifel

Die Rechte der Eltern werden durch das neue KiTa-Gesetz deutlich gestärkt.

In 12 KiTaG KiTaG ist gesetzlich verankert, dass die Elternausschüsse der einzelnen Kitas auf örtlicher Ebene einen Zusammenschluss bilden: den Kreis- oder Stadtelternausschuss. Die Elternmitwirkung ist geregelt durch das KiTaG und die Landesverordnungen.

Der Kreiselternausschuss (KEA) ist die gesetzliche Interessenvertretung aller Eltern von Kindern, die in Kindertageseinrichtungen betreut werden, die in den Kindertagesstätten-Bedarfsplan des Landkreis Vulkaneifel aufgenommen worden sind und setzt sich zusammen aus der Vollversammlung (Delegierte aller Kindertagesstätten) und dem Vorstand.

Im KEA können Anliegen und Aufgaben bearbeitet werden, die über die einzelne Einrichtung hinaus gehen (z.B. KiTa-Bedarfsplanung des Landkreises).

Der KEA kann eine Vertretung der Eltern in den Jugendhilfeausschuss des Kreises entsenden, dort werden alle wichtigen politischen Beschlüsse für Kindertagesstätten auf Kreisebene erörtert.

Der KEA entsendet zwei Delegierte und zwei Ersatzdelegierte für den Landeselternausschuss (LEA).

Im Landkreis Vulkaneifel hat sich die Vollversammlung im November 2021 zusammengefunden und einen Vorstand gewählt.
Der Vorstand des KEA ist unter folgender Mailadresse zu erreichen: kontakt@kea-vulkaneifel.de.

Weitere Informationen sowie Termine und Veranstaltungen finden Sie unter https://kea-vulkaneifel.de/

Zuständig

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