Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende
Der Unterhaltsvorschuss ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden. Er hilft, die finanzielle Lebensgrundlage Ihres Kindes zu sichern, wenn der andere Elternteil nicht oder nur teilweise oder nicht regelmäßig Unterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschusses zahlt. Der andere Elternteil muss den Vorschuss später zurückzahlen, wenn er keinen Unterhalt zahlt, obwohl er ganz oder teilweise Unterhalt zahlen könnte.
Informationen zum Unterhaltsvorschuss finden Sie im Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/unterhaltsvorschuss
Die Antragstellung ist online unter
https://www.unterhaltsvorschuss-online.de/
möglich. Alternativ können Sie einen Antrag in Papierform stellen. Antragsformulare erhalten Sie auf Anforderung bei der Unterhaltsvorschussstelle der Kreisverwaltung Vulkaneifel.
Dokumente:
Zuständig
Fröhlig, Karin
Unterhaltsvorschuss
Tel.: 06592 933 - 277
Weitere Informationen und Kontaktformular Fröhlig, KarinHarings, Heike
Unterhaltsvorschuss
Schulsozialarbeit
Tel.: 06592 933 - 315
Weitere Informationen und Kontaktformular Harings, HeikeHappel, Celina-Marie
Tel.: 06592 933 - 288
Weitere Informationen und Kontaktformular Happel, Celina-Marie