Unterhaltsvorschuss
Für Alleinerziehende erfolgt die Erziehung ihrer Kinder meist unter erschwerten Bedingungen. Die Situation verschärft sich noch, wenn das Kind keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil erhält oder dieser nicht rechtzeitig gezahlt wird. Sofern dieser Fall eintritt und die weiteren Voraussetzugen gegeben sind, werden Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz gewährt.
Weitere Informationen zum Unterhalt erhalten Sie beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Den Antrag sowie das dazugehörige Merkblatt erhalten Sie unter den nachfolgenden Dokumenten.
Dokumente:
Zuständig
Schmitz, Edwin
Unterhaltsvorschuss
Tel.: 06592 933 - 277
Weitere Informationen und Kontaktformular Schmitz, EdwinHarings, Heike
Unterhaltsvorschuss
Tel.: 06592 933 - 315
Weitere Informationen und Kontaktformular Harings, HeikeOtten, Monika
Unterhaltsvorschuss
Tel.: 06592 933 - 288
Weitere Informationen und Kontaktformular Otten, Monika