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Hygienische Beratung und Überwachung

Die Beachtung der hygienischen Anforderungen ist in medizinischen Einrichtungen und in Gemeinschaftseinrichtungen zur Verhütung der Übertragung von Krankheiten sowie dem Schutz der menschlichen Gesundheit von zentraler Bedeutung.

Hygieneüberwachung


Das Gesundheitsamt überwacht und berät über die Einhaltung der Hygienevorschriften in medizinischen Einrichtungen, Gewerbebetrieben und Gemeinschaftseinrichtungen, u.a.:

  • Krankenhäuser
  • Alten(pflege)heime
  • Arztpraxen
  • Heilpraktiker
  • Physiotherapieeinrichtungen
  • Mobile Blutspendeeinrichtungen
  • Schulen und Kindertagesstätten
  • Gast- und Beherbergungsstätten
  • Obdachlosenunterkünfte
  • Öffentliche Toiletten
  • Frisöre, Tätowier- / Piercing-Studios, Fußpfleger, Akupunkteure
  • Sport-, Fitness- und Freizeitanlagen.


Die Überwachungen erfolgen in der Regel unangemeldet, aber auch nach terminlicher Absprache.

Hygieneberatung


Das Gesundheitsamt bietet u.a. zu nachstehenden Themen eine kostenfreie Beratung (ggf. mit anschließender Intervention):

  • Allgemeine hygienische Fragen oder Beschwerden
  • Gesundheitsgefahren sowie Hygienemaßnahmen
  • Verdacht auf Wohnungsverwahrlosung
  • Schädlingsbefall

Schädlingsberatung


Schädlinge (z.B. Milben, Schaben, Mäuse, Ratten) kommen auch in unserer heutigen Welt weiterhin vor, sie treten besonders in Ballungsgebieten auf. Letztlich kann jeder auch ohne verantwortlich zu sein betroffen werden. Als kostenlosen Service bietet das Gesundheitsamt eine telefonische Beratung an.

Zuständig

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