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Integration 2

Daueraufenthalt

Wer sich dauerhaft in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten möchte, bedarf für seinen Aufenthalt einen Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis).

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein an den Aufenthaltszweck gebundener, befristeter Aufenthaltstitel, wohingegen die Niederlassungserlaubnis unbefristet und losgelöst vom Aufenthaltszweck erteilt wird.

Die Aufenthaltserlaubnis

  • Ersterteilung einer Aufenthaltserlaubnis

Nach Abschluss eines evtl. vorgeschriebenen Visumverfahrens kann dann mit dem in der Formularsammlung enthaltenen Vordruck "Antrag auf erstmalige Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis" dieser Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis) beantragt werden.

  • Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis

Wurde bereits eine Aufenthaltserlaubnis erteilt und läuft diese in nächster Zeit ab, so haben Sie die Möglichkeit, mittels des Vordrucks "Antrag auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis", der sich ebenfalls in der Formularsammlung befindet, die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.

Zudem haben ist bei jeder Erteilung / Verlängerung zu beachten, dass der Nationalpass noch gültig ist. Gegebenenfalls ist zuvor die Verlängerung des Passes bei der zuständigen Auslandsvertretung vorzunehmen.

Die jeweiligen Anschriften finden Sie unter www.auswaertiges-amt.de

  • Arbeitserlaubnis

Wenn Sie als ausländischer Staatsangehöriger nicht kraft Gesetz dazu berechtigt sind eine Erwerbstätigkeit auszuüben, haben Sie die Möglichkeit, mit dem Formular "Antrag auf Erteilung oder Verlängerung einer Arbeitserlaubnis" eine Arbeitserlaubnis über die Ausländerbehörde Vulkaneifel zu beantragen bzw. verlängern zu lassen.

Neuzuwanderer - Integration

Für Neuzuwanderer, die über keine oder nur geringe deutsche Sprachkenntnisse verfügen, besteht die Möglichkeit und teilweise auch die Verpflichtung an einem Integrationskurs teilzunehmen. Durch den Integrationskurs, der aus einem Sprachkurs von bis zu 600 Unterrichtsstunden und einem Orientierungskurs von 30 Unterrichtsstunden besteht, soll Immigranten ausreichende deutsche Sprachkenntnisse vermittelt werden, damit sie sich im täglichen Leben in Ihrer deutschen Umgebung selbstständig sprachlich zurechtfinden können.
Bescheinigungen über Teilnahmeberechtigungen und -verpflichtungen werden von der Ausländerbehörde bei Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt.

Darüber hinaus können Ausländer, die bereits bis Ende 2004 im Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung waren und Ihre Sprachkenntnisse verbessern möchten, freiwillig an einem Integrationskurs teilnehmen. Dazu ist der Vordruck "Antrag auf Zulassung zur freiwilligen Teilnahme am Integrationskurs" beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Trier, Dasbachstraße 15 b, 54292 Trier, einzureichen.
Das Bundesamt entscheidet dann über die Kurszulassung. Im Landkreis Vulkaneifel werden Integrationskurse derzeit von der DEKRA Akademie GmbH, Zum Sandborn 46, 54568 Gerolstein (Herr Löffler, Tel.: 06591 / 98 18 55) abgehalten.
Näheres zum Thema Integration finden Sie unter www.bamf.de/integration

Bei weiteren Fragen stehen Ihnen außerdem die Mitarbeiter des Migrationsdienstes des Caritasverbandes für die Region Westeifel e.V. gerne zur Verfügung.

Mitarbeiter des Caritasverbandes sind:

Adam Golabiewski
Telefon: 06592 / 95 73 0 (Mehrener Straße 1, 54550 Daun und Kasselburger Weg 4, 54568 Gerolstein
Termine nach Vereinbarung
E-Mail: a.golabiewski@caritas-westeifel.de

Zielgruppe: Zuwanderer ab einer Altersgrenze von 27 Jahren

Guido Hannawald
Telefon: 06592 / 95 73 0 (Mehrener Straße 1, 54550 Daun) Montags 14:00 - 16:00 Uhr
(Kasselburger Weg 4, 54568 Gerolstein) Dienstags 14:00 - 16:00 Uhr
und nach Vereinbarung
E-Mail: g.hannawald@caritas-westeifel.de

Zielgruppe: Junge Menschen mit Migrationshintergrund im Alter von 12 – 27 Jahren

 

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