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Integration 2

Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde ist für aufenthalts- und passrechtliche Maßnahmen und Entscheidungen nach dem Aufenthaltsgesetz und nach ausländerrechtlichen Bestimmungen in anderen Gesetzen zuständig.


Sprechzeiten der Ausländerbehörde

  • Montags - Freitags: 8:00 - 12:00 Uhr
  • Donnerstags: 14:00 - 18:00 Uhr

Termine sind nach vorheriger Absprache auch außerhalb der Sprechzeiten möglich.

Ab dem 01.01.2019 werden für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung Termine innerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten vergeben. Wir bitten Sie daher telefonisch unter 06592/933-228 oder unter 06592/933-372 einen Termin mit unseren Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern zu vereinbaren.

Änderungen aufgrund der Corona-Pandemie:
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat mit Verordnung (SchengenVisaCOVID-19-V) vom 08. April 2020 entschieden, dass Inhaber von Schengen-Visa bis zum 30. Juni 2020 vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit werden.
Personen, die sich am 17. März 2020 mit einem gültigen Schengen-Visum im Bundesgebiet aufgehalten haben oder die nach dem 17. März 2020 und vor Inkrafttreten dieser Verordnung (10. April 2020) in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind und sich weiterhin dort aufgehalten haben, sind von der Erfordernis eines Aufenthaltstitels bis zum 30. Juni 2020 befreit.
Personen, die visumsfrei in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind, sind von dieser Verordnung nicht betroffen. Diese setzten sich bitte unverzüglich mit der Ausländerbehörde Vulkaneifel in Verbindung.

Des Weiteren infomiert die Ausländerbehörde Vulkaneifel darüber, dass die Bestelleingänge elektronischer Aufenthaltstitel und Reiseausweise bei der Bundesdruckerei stark rückläufig sind. Dies hat direkte Auswirkungen auf die bisher gewohnte kontinuierliche Produktion. Die Fertigung der hoheitlichen Dokumente läuft weiter und ihre Bestellungen werden bearbeitet. Die üblichen Lieferzeiten können sich unter diesen Umständen derzeit jedoch leider verlängern. Daher wird gebeten, von Sachstandsanfragen aufgrund ihrer Bestellung eines Aufenthaltstitels oder eines Reiseausweises abzusehen. Sobald die entsprechenden Dokumente vorliegen, werden sie zeitnah über die weitere Vorgehensweise informiert.

Dokumente:

Link:

 

Zuständig

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