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EU-Dienstleistungsrichtlinie - elektronische Kommunikation

Einheitlicher Ansprechpartner
Am 12. Dezember 2006 wurde die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt – bekannt als EU-Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) – verabschiedet.

Ihre Bestimmungen mussten bis zum 28.12.2009 von allen zuständigen Behörden in den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden.

Ziel dieser Richtlinie ist die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Dienstleister, d.h. die Beseitigung von rechtlichen und administrativen Hindernissen für den Dienstleistungsverkehr zwischen den Mitgliedstaaten.

Zentrales Element der EU-DLR ist der Einheitliche Ansprechpartner (EAP). Seine Aufgabe ist es ab dem 01.01.2010, sich aktiv darum zu kümmern, dass Unternehmen die erforderlichen Genehmigungen und Erlaubnisse für ihre Belange zügig und mit möglichst wenig Aufwand erhalten. Er soll informieren, beraten und die Verwaltungswege für den Dienstleister bündeln.
Die fachliche Beratung verbleibt jedoch bei den zuständigen Behörden, die allerdings eng mit dem EAP zusammen arbeiten.

Die Inanspruchnahme des EAP ist freigestellt und kostenlos. Es kann auch jederzeit während des Antrags- bzw. Genehmigungsverfahrens der Kontakt zur Behörde direkt hergestellt werden und umgekehrt.


Elektronischer Zugang
Die Kreisverwaltung Vulkaneifel hat für die rechtsverbindliche Kommunikation per E-Mail über das Portal des EAP (www.eap.rlp.de) eine E-Mail-Adresse eingerichtet.
Eine rechtsverbindliche Kommunikation mit der Kreisverwaltung ist über das o. a. Portal des Einheitlichen Ansprechpartners möglich.

Des Weiteren besteht die Möglichkeit der rechtsverbindlichen Kommunikation mit der Kreisverwaltung über die E-Mail-Adresse: kv-daun@poststelle.rlp.de. Voraussetzung dabei ist jedoch, dass die E-Mail mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen ist.

Bitte beachten Sie:
Eine „einfache“ E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur nach dem Signaturgesetz erfüllt nicht die o. g. Anforderungen und stellt keine rechtsverbindliche Kommunikation mit der Kreisverwaltung dar.

Die Aufgabe des EAP wird in Rheinland-Pfalz von den beiden Struktur- und Genehmigungsdirektionen (SGD) Nord und Süd wahrgenommen.


Informationen und Zugang zum EAP:

 

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