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Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt

Das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamts erfüllt seine Aufgaben als Untere Behörde der allgemeinen Landesverwaltung unter fachlicher Weisungsbefugnis des Landesrechnungshofes (Gemeindeprüfungsamt) und als Rechnungsprüfungsamt des Landkreises.

Die Tätigkeit umfasst im wesentlichen die folgenden Aufgabengebiete:

Örtliche Prüfung:

  • Prüfung der Eröffnungsbilanz des Landkreises einschließlich des Anhangs
  • Prüfung des Jahresabschlusses des Landkreises einschließlich der Anlagen
  • Prüfung, ob die Haushaltswirtschaft vorschriftsmäßig geführt worden ist
  • Überwachung der Zahlungsabwicklung und Vornahme der örtlichen Kassenprüfungen bei der Kreiskasse einschließlich der Zahlstellen und Handvorschüsse
  • Weitere Prüfungen aufgrund Übertragung durch den Landrat

 
Überörtlichen Prüfung:

  • Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung der kreisangehörigen Gemeinden und Gemeindeverbände (Verbandsgemeinden, Zweckverbände) aufgrund Übertragung durch den Rechnungshof
  • Durchführung der überörtlichen Kassenprüfungen bei den Verbandsgemeindekassen


Sonstige Prüfung:

  •     Prüfung von Verwendungsnachweisen
  •     Prüfung von Abrechnungen aufgrund verschiedener gesetzlicher Bestimmungen

 

Zuständig

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