Finanzhilfen für geschädigte landwirtschaftliche Flächen
Viele landwirtschaftliche Nutzflächen wurden durch Starkregen bzw. Hochwasser Mitte Juli stark betroffen. Ab sofort können staatliche Finanzhilfen für geschädigte landwirtschaftliche Flächen beantragt werden.
Gefördert werden durch die Naturkatastrophe verursachte Schäden einschließlich der Kosten für die Beseitigung und zugehörige Vorarbeiten. Unter solche Schäden fallen u.a. Aufwuchsschäden, Beräumungs- und Wiederherstellungskosten. Schäden sind i.d.R. förderfähig, wenn die Schäden im Unternehmen (Flächen, Gebäude, Technik) die Summe von 5.000 € überschreiten.
Antragsunterlagen und weitere Informationen finden Sie auf der Internet Seite der Kreisverwaltung. Das Formular mit den Anlagen ist auszudrucken und unterschrieben
per Fax 06592/9336327 oder per Post Kreisverwaltung Vulkaneifel – Abt. 8 – Mainzer Str. 25, 54550 Daun einzureichen.
Notwendige weitere Unterlagen können nachgereicht werden. Für weitere Auskünfte stehen die Mitarbeiter der Kreisverwaltung Vulkaneifel aus dem Bereich Landwirtschaft gerne zur Verfügung E-Mail: landwirtschaft@vulkaneifel.de
Dokumente:
- Antrag auf Gewährung staatlicher Finanzhilfen für geschädigte Flächen
- Anlage zum Antrag auf Gewährung staatlicher Finanzhilfen für geschädigte Flächen
- Fragen und Antworten (FAQ) zu Finanzhilfen für geschädigte Flächen
- Merkblatt für geschädigte Flächen zur Antragstellung der Gewährung staatlicher Finanzhilfe
- Merkblatt Bodenauffüllungen auf landwirtschaftlichen Flächen
- Folgeantrag auf Gewährung staatlicher Finanzhilfen für geschädigte Flächen im Bereich Ernteausfall