Menu

landwirtschaft

Finanzhilfen für geschädigte landwirtschaftliche Flächen

Viele landwirtschaftliche Nutzflächen wurden durch Starkregen bzw. Hochwasser Mitte Juli stark betroffen. Ab sofort können staatliche Finanzhilfen für geschädigte landwirtschaftliche Flächen beantragt werden.

Gefördert werden durch die Naturkatastrophe verursachte Schäden einschließlich der Kosten für die Beseitigung und zugehörige Vorarbeiten. Unter solche Schäden fallen u.a. Aufwuchsschäden, Beräumungs- und Wiederherstellungskosten. Schäden sind i.d.R. förderfähig, wenn die Schäden im Unternehmen (Flächen, Gebäude, Technik) die Summe von 5.000 € überschreiten.
Antragsunterlagen und weitere Informationen finden Sie auf der Internet Seite der Kreisverwaltung. Das Formular mit den Anlagen ist auszudrucken und unterschrieben
per Fax 06592/9336327 oder per Post Kreisverwaltung Vulkaneifel – Abt. 8 – Mainzer Str. 25, 54550 Daun einzureichen.

Notwendige weitere Unterlagen können nachgereicht werden. Für weitere Auskünfte stehen die Mitarbeiter der Kreisverwaltung Vulkaneifel aus dem Bereich Landwirtschaft gerne zur Verfügung E-Mail: landwirtschaft@vulkaneifel.de

Dokumente:

 

Die auf unserer Website verwendeten Cookies sind ausschließlich so genannte “Session-Cookies”.
Sie werden nach Ende Ihres Besuchs automatisch gelöscht. Wir verwenden KEINE Tracking-Cookies