Menu

landwirtschaft

BHV1-Freiheitsbescheinigung

Gemäß der BHV1-Verordnung dürfen Rinder in einen Bestand nur eingestellt werden oder einen Bestand nur verlassen, wenn die Maßgaben, wie sie im Merkblatt BHV1 aufgeführt sind, erfüllt werden.

Das Merkblatt BHV1 sowie die Anträge auf Ausstellung einer BHV1-Freiheitsbescheinigung (Bestand und Einzeltier) erhalten Sie in den nachfolgenden Dokumenten.

BHV1-Proben, die von Tierärzten an private, nicht akkreditierte, Labore versandt wurden, werden für den Statuserhalt grundsätzlich nicht anerkannt. Proben sollten grundsätzlich an das Landesuntersuchungsamt in Koblenz gesandt werden. (Landesuntersuchungsamt, Institut für Tierseuchendiagnostik, Blücherstr. 34, 56073 Koblenz; Tel. 0261/9149-327 (Labor), -599 (Zentrale), Fax 0261/9149-55574, E-Mail poststelle.itsd@lua.rlp.de). Tierhaltern werden auch im Rahmen der Beihilfe der Tierseuchenkasse nur die Untersuchungskosten erstattet, die im Landesuntersuchungsamt erfolgt sind und für die ein hierfür vorgesehener, elektronisch erstellter Untersuchungsantrag aus HIT beigefügt ist.

 

Dokumente:

 

Zuständig

Die auf unserer Website verwendeten Cookies sind ausschließlich so genannte “Session-Cookies”.
Sie werden nach Ende Ihres Besuchs automatisch gelöscht. Wir verwenden KEINE Tracking-Cookies