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Blauzungenkrankheit

Blauzungenkrankheit Serotyp 3 (BTV 3) in Nordrhein-Westfalen, Belgien und den Niederlanden nachgewiesen

Nach aktuellen Informationen wurde im Landkreis Kleve bei einem Schaf das Blauzungenvirus Serotyp 3 (BTV 3) nachgewiesen. Ganz NRW ist derzeit nicht BTV frei. Ein Tilgungsprogramm existiert nicht.
Bereits im September wurde in den Niederlanden das Virus der Blauzungenkrankheit (BTV) vom Serotyp 3 festgestellt. Die Niederlande sind daher nicht mehr BTV frei.
Auch Belgien meldet den ersten Nachweis des BTV 3 und verliert damit seinen BTV- Freiheitsstatus.

Die Verbringungsmöglichkeiten aus den betroffenen Gebieten sind derzeit (Stand 17.10.2023) noch in Klärung. Nach heutigem Stand müssen Tiere alle geltenden entsprechenden Voraussetzungen gemäß der EU-Gesetzgebung (Animal Health Law) erfüllen.

Bitte beachten: Die Tierseuche breitet sich schnell aus. Das Virus wird über Insekten der Gattung Gnitzen übertragen. Eine Ansteckung von Tier zu Tier ist nicht möglich. Für den Menschen ist das Virus ungefährlich.
Die Tiere zeigen z. T. typische BTV-Symptome; der Prozentsatz der klinisch erkrankten Tiere ist derzeit noch unklar.
Ein zugelassener Impfstoff gegen den aktuellen Serotyp existiert nicht.
Es wird um erhöhte Aufmerksamkeit gebeten.

Tierhalter sind aufgerufen Ihre Tiere gut zu beobachten und bei entsprechenden Symptomen ihren praktischen Tierarzt und das Veterinäramt zu informieren.
Aufgrund des sehr dynamischen Geschehens ist hier allergrößte Sorgfalt geboten.

Bitte seien Sie auch beim Transport von nicht empfänglichen Tieren z.B. Pferden vorsichtig und ergreifen Sie entsprechende Vorsorgemaßnahmen, da das BTV Virus über Insekten hier Gnitzen übertragen wird, die auch z.B. im Pferdeanhänger mitreisen können.

Was ist die Blauzungenkrankheit?

Die Blauzungenkrankheit (Bluetongue disease - BT) ist eine virusbedingte, hauptsächlich akut verlaufende Krankheit der Schafe und Rinder. 

Ziegen, Neuweltkameliden (u.a. Lamas, Alpakas) und Wildwiederkäuer sind für die BT ebenfalls empfänglich. Das Virus wird nicht direkt von Tier zu Tier übertragen, sondern über kleine, blutsaugende Mücken (Gnitzen) der Gattung Culicoides. Es ist aber auch eine intrauterine Übertragung möglich. 

Der Erreger der Blauzungenkrankheit ist für den Menschen nicht gefährlich.

Wie erkenne ich Blauzungenkrankheit? 

Rinder: Klinische Anzeichen sind Entzündungen der Zitzenhaut und Schleimhäute im Bereich der Augenlider, Maulhöhle und Genitalien. Ablösungen von Schleimhäuten im Bereich der Zunge und des Mauls sowie Blasen am Kronsaum.

Schafe: 7-8 Tage nach der Infektion erste Anzeichen der Erkrankung: erhöhte Körpertemperatur, Apathie und Absonderung von der Herde; bald nach Anstieg der Körpertemperatur schwellen die geröteten Maulschleimhäute an vermehrter Speichelfluss und Schaumbildung vor dem Maul, die Zunge schwillt an und kann aus dem Maul hängen. Verfärbung der Zunge ist sehr selten und nur bei hochempfänglichen Schafrassen zu erwarten geröteter und schmerzhafter Kronsaum , Lahmheiten, Aborte.

Ziegen: Oft sind keine oder nur sehr schwache Anzeichen (s. Schafe) sichtbar.

Weitere Informationen sind auf der Hompage des Landesuntersuchungsamtes Rheinland-Pfalz verfügbar.

 

Blauzungenkrankheit, Serotyp 3, Verbringung von Schlachttieren

In einer Bund-Länder-Konferenz wurden deutschlandweit geltende Regelungen zum innerstaatlichen Verbringen von Schlachttieren (Rind, Schaf, Ziege) aus dem in Bezug auf Blauzungenkrankheit, Serotyp 3, nicht mehr seuchenfrei geltenden Bundesland Nordrhein-Westfalen in freie Gebiete in Deutschland beschlossen:

  • die Tiere müssen von einer Eigenerklärung des Unternehmers begleitet sein, in der bestätigt wird, dass im Herkunftsbetrieb während der letzten 30 Tage vor der Verbringung keine klinischen Anzeichen einer BTV-Infektion aufgetreten
    sind bzw. kein bestätigter Fall einer BTV-Infektion vorliegt und keine nicht abgeklärte Klinik, die auf eine BTV-Infektion hinweist, festgestellt wurde
  • die Tiere werden unmittelbar vom Herkunftsort zum Schlachthof verbracht und dort innerhalb von 24 Stunden geschlachtet und
  • der Unternehmer des Herkunftsbetriebes hat den Unternehmer des Bestimmungsschlachthofes mindestens 48 Stunden vor der Verladung der Tiere über die Verbringung der Tiere zu informieren.

Stand: 23.10.2023

 Download: Tierhaltererklärung_Schlachttiere

 

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