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Export von landwirtschaftlichen Nutztieren (außer Pferde) in der EU

Wenn Sie ein landwirtschaftliches Nutztier in einen Staat der Europäischen Union exportieren wollen, müssen sie folgendes beachten:

  • Das Tier muss von einer Veterinärbescheinigung (Traces-Bescheinigung) begleitet werden.
  • Das Tier muss frühestens 24 Stunden vor Abfahrt von einem Amtstierarzt untersucht worden sein.
  • Das Tier muss den Anforderungen der EU entsprechend gekenntzeichnet sein.

Bezüglich der sich Untersuchung setzen Sie sich bitte mit uns zwecks Terminabsprache in Verbindung.

Bescheinigung und Untersuchung sind gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet nach Zeitaufwand.

Dokumente:

 

Zuständig

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